Wir übernehmen grundsätzlich keine Fälle, die Arbeitslosengeld II (Harz 4) zum Gegenstand haben, weil uns die notwendigen Kenntnisse in diesem Rechtsgebiet fehlen. Es handelt sich um Spezialmaterie. Wenden Sie sich bitte hier an eine darauf spezialisierte Kanzlei. Die Kontaktdaten können Sie bei ihrer örtlichen Anwaltkammer erfragen. |