Das Umgangsrecht ist das Kontakt- und Besuchsrecht. Das Kind hat das Recht auf Umgang mit jedem Elternteil. Das Umgangsrecht wird relevant, wenn die Eltern voneinander getrennt leben. Auch Großeltern und Geschwister können ein Recht auf Umgang haben.
Häufigkeit und Dauer des Umgangs richten sich nach dem Kindeswohl. Dabei ist auch nach dem Alter des Kindes zu differenzieren. Es kommt immer auf den Einzelfall an. Grundsätzlich braucht das Kind für die stabile Entwicklung seiner Persönlichkeit regelmäßig den Kontakt zum anderen Elternteil. Bei Kleinkindern kann ein mehrstündiges Besuchsrecht mit kürzerem Abstand (z.B. jede Woche 4 Stunden), bei größeren Kindern eine mehrtätige Regelung mit größerem Abständen (z.B. alle 14 Tage über das Wochende) dem Kindeswohl entsprechen. An Feiertagen und während der Schulferien bietet sich z.B eine hälftige Umgangsregelung an.
Häufige Probleme sind z.B die weite Entfernungen für den Umgangsberechtigten, hohe Reisekosten, oder das Vereiteln des vereinbarten Umgangstermins durch den anderen Elternteil.
Wenn es zwischen den Eltern keine Einigung gibt, kann das Umgangsrecht durch das Familiengericht geregelt werden. Das Gericht prüft, welche Regelung dem Wohl des Kindes am besten entspricht. Dabei wird auch das Jugendamt beteiligt. |