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Ehescheidung - ab wann möglich?
 

1. Möglichkeit: ein Jahr Trennung - einverständliche Scheidung

Sie müssen von ihrem Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt leben. Grundsätzlich ist eine räumliche Trennung notwendig, d.h. beide Ehegatten leben in verschiedenen Wohnungen. Ausnahmsweise kann man auch in derselben Wohnung getrennt leben. Dann darf es keine gegenseitige Versorgungsleistungen wie z.B. das waschen von Wäsche oder kochen mehr geben. Weitere Voraussetzung ist, dass auch ihr Ehegatte geschieden werden will. Die einverständliche Scheidung ist der häufigste Fall in der Praxis.

2. Möglichkeit: ein Jahr Trennung - streitige Scheidung

Sie leben von Ihrem Ehegatten mindestens ein Jahr getrennt. Nur Sie wollen die Scheidung, Ihr Ehegatte jedoch nicht. Er weigert sich, da er die Ehe nicht für gescheitert hält. Um geschieden zu werden müssten dann Sie vor Gericht beweisen, dass ihre Ehe gescheitert ist.

3. Möglichkeit: sofort - Härtescheidung

Sie leben von Ihrem Ehegatten weniger als ein Jahr getrennt. Die Ehe stellt für Sie eine unzumutbare Härte dar. Eine unzumutbare Härte wird beispielsweise bei wiederholten Gewalttätigkeiten, Alkohol- oder Drogenmissbrauch angenommen. Dann kann die Ehe auch vor Ablauf der einjährigen Trennungsfrist geschieden werden.

4. Möglichkeit: dreijährige Trennung

Sie leben von Ihrem Ehegatten mindestens drei Jahre getrennt. Dann wird unterstellt, dass die Ehe gescheitert ist. Die Scheidung ist dann ohne Zustimmung oder Einverständnis des anderen Ehegatten möglich.

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