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Betriebsrat - Betriebsvereinbarung
 

Zentrales Mittel zur Ausübung der Mitbestimmung nach § 87 BetrVG ist die Betriebsvereinbarung da nur durch sie unmittelbare Rechte und Pflichten für Arbeitgeber und Arbeitnehmernausgelöst werden (§ 77 IV BetrVG).

 

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