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Prozesskostenhilfe bei Strafverteidiung?
 

Im Strafrecht gibt es keine Prozesskostenhilfe, d.h. die Kosten ihres Strafverteidigers und die Gerichtskosten müssen Sie selber bezahlen.

Bei schweren Straftaten kann Ihnen ein Pflichtverteidiger beigeordnet werden. Dessen Kosten übernimmt dann die Staatskasse.

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