RA Uwe Melzer
RA Gerd Kempner

Veröffentlichungen

2026

2026 Zeitschrift „Der Personalrat“ Ausgabe 3/2026 Seite 25 bis Seite 31 RA Uwe Melzer

Grenzen setzen, Dienststelle abmahnen


Bei Konflikten mit der Dienststelle muss der Personalrat nicht sofort den Gang zum Verwaltungsgericht einschlagen, er kann die Dienststelle auch zunächst abmahnen. Welche grundsätzlichen Voraussetzungen sind dabei zu beachten? Und wie kann der Personalrat die Abmahnung rechtssicher erteilen?

2025

2025 Zeitschrift „Der Personalrat“ Ausgabe 5/2025 Seite 33 bis Seite 35 RA Uwe Melzer

Gesundheitsdaten bleiben privat

 

Gesundheitsdaten bleiben privat

Wenn die Dienststelle Gesundheitsdaten von Beschäftigten veröffentlicht, haben diese Anspruch auf Schadensersatz.

 

2023

2023 Zeitschrift „Der Personalrat“ Ausgabe 6/2023 Seite 24 bis Seite 27 RA Uwe Melzer

Beschlussverfahren erfolgreich führen

Rechtsdurchsetzung – Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen – so die Idealvorstellung des  Gesetzgebers. Doch was, wenn die Zusammenarbeit nicht verrauensvoll und partnerschaftlich erfolgt oder unüberbrückbare  Meinungsverschiedenheiten bestehen?

Der in der Zeitschrift „der Personalrat“ Ausgabe 6/23 erschienene Artikel von Rechtsanwalt Uwe Melzer befasst sich mit den Möglichkeiten eines Personalrats im verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren und gibt Hinweise auf etwaige Fehler eines Personalrats bei der Einleitung und Führung des Beschlussverfahrens und wie diese vermieden werden können.

 

2023 Zeitschrift „Der Personalrat“ Ausgabe 7/2023 Seite 38 bis Seite 40 RA Uwe Melzer

Keine Aushebelung der Mitbestimmung durch § 75 Abs. 1 LPVG-BW

Die Regelung des § 75 Abs. 1 Satz 1 Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG-BW) fand in der Praxis bislang kaum Beachtung und führte ein Nischendasein, sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur.

Wendet eine Dienststelle die Befristungsmöglichkeit auf maximal zwei Monate exzessiv an, ermöglicht das ein Aushebeln der Mitbestimmung. Ob der Personalrat bei der Entfristung (= Einstellung) mitbestimmen kann, ist in der Rechtsprechung weiterhin umstritten.

In dem von Rechtsanwalt Uwe Melzer geführten Beschlussverfahren hat nun der VGH Baden-Württemberg im Sinne der Personalräte entschieden. Dieser in der Zeitschrift „der Personalrat“ in der Ausgabe 7/23 erschienene Artikel kommentiert die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.2022 – PL 15 S 411/22 und befasst sich mit den Auswirkungen der Entscheidung und den verbleibenden Handlungsalternativen für Personalräte in Baden-Württemberg.

2022

2022 Zeitschrift „Der Personalrat“ Ausgabe 6-7/2022 Seite 30 ff. und Seite 40 ff. RA Uwe Melzer

Mit befristeten Einstellungen die Mitbestimmung aushebeln?

 

Die Regelung des § 75 Abs. 1 Satz 1 Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG-BW) fand in der Praxis bislang kaum Beachtung und führte ein Nischendasein, sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur.

Wendet eine Dienststelle die Befristungsmöglichkeit auf maximal zwei Monate exzessiv an, ermöglicht das ein Aushebeln der Mitbestimmung. Ob der Personalrat bei der Entfristung (= Einstellung) mitbestimmen kann, ist in der Rechtsprechung noch umstritten.

Dieser Artikel kommentiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11.01.2022 PL 11 K 3750/20 und befasst sich mit den Auswirkungen der Entscheidung und den verbleibenden Handlungsalternativen für Personalräte in Baden-Württemberg.

2017

2017 Der Personalrat-Personalrecht im öffentlichen Dienst Heft 3 Seite 40 ff. RA Uwe Melzer

Praxishinweis von Uwe Melzer zu VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 21.9.2016, PL 15 S 689/15

Besprechung der Entscheidung VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 21.9.2016, PL 15 S 689/15

Kein Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat durch Vollfreistellung im Gesamtpersonalrat

Ist ein Beschäftigter zugleich Mitglied des örtlichen Personalrats und des Gesamtpersonalrats, führt eine Vollfreistellung für seine Tätigkeit im Gesamtpersonalrat allein nicht dazu, dass die Mitgliedschaft im örtlichen Personalrat kraft Gesetzes erlischt oder für die Dauer der Vollfreistellung ruht.

2015

2015 Der Personalrat - PersonalRecht im öffentlichen Dienst Heft 10 Seite 38 ff RA Uwe Melzer

Rauswurf bei Freistellung? Doppelmitgliedschaften im Personalrat

Doppelmitgliedschaft - Verliert ein Personalratsmitglied bei einer Vollfreistellung durch die Stufenvertretung oder den Gesamtpersonalrat automatisch seine Mitgliedschaft im örtlichen Personalrat?

Darum geht es:

  1. Doppelmitgliedschaft in einem örtlichen Personalrat und zugleich in der Stufenvertretung oder dem Gesamtpersonalrat ist keine Seltenheit.
  2. Solche Doppelmitglieder dürfen auch in der Stufenvertretung oder dem Gesamtpersonalrat vollfreigestellt werden.
  3. Umstritten ist neuerdings, ob eine solche Vollfreistellung dann zum Ende des Mandats im örtlichen Personalrat führt.

Nicht selten werden Mitglieder örtlicher Personalräte, die gleichzeitig Mitglied in der Stufenvertretung oder dem Gesamtpersonalrat sind, dort vollfreigestellt. Doch ob das Doppelmitglied daraufhin zwangsweise aus dem örtlichen Personalrat ausscheidet und nicht mehr an dessen Sitzungen teilnehmen darf, ist neuerdings umstritten. Das VG Karlsruhe hatte sich jüngst mit einem solchen Fall zu beschäftigten.

Resümee

Die  Vollfreistellung  eines  Doppelmitglieds durch eine Stufenvertretung oder einen Gesamtpersonalrat führt nicht zu dessen Ausscheiden aus dem örtlichen Personalrat. Alles andere wäre eine Verfälschung des Wählerwillens und eine Missachtung der Beschlusskompetenz der Personalratsgremien über Freistellungen von Personalratsmitgliedern.

2014

2014 Der Personalrat - PersonalRecht im öffentlichen Dienst Heft 05 Seite 201 ff. RA Uwe Melzer

Neufassung des LPVG in Baden-Württemberg - Baden-Württemberg nun ein Musterländle der Mitbestimmung?

Am 11.12.2013 ist in Baden-Württemberg ein in vielen Bereichen neu strukturiertes und teilweise inhaltlich verändertes Landespersonalvertretungsgesetz in Kraft getreten. Zuletzt war das LPVG BW Baden-Württemberg im Jahr 1996 novelliert worden. Mit der Novellierung sollten die eingetretenen Entwicklungen und Modernisierungen in der Leitung, den Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen sowie der Informations- und Bürotechnologie aufgegriffen und das Personalvertretungsrecht sachgerecht fortentwickelt werden. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt und es wird untersucht, in welchem Umfang sich hieraus Rechte des Personalrats und der Beschäftigten ergeben. An ausgewählten Punkten werden Risiken und neue Möglichkeiten für die Personalratsarbeit aufgezeigt.

2005

1996

1996 NJW Heft 48 Seite 3192 ff RA Uwe Melzer

Vollstreckungsabwehrklage gegen rechtskräftige -aber falsche Entscheidungen im Bürgschaftsrecht

Dieser Artikel wurde von Prof.Dr. Bernd Eckhard, Köln, in dessen Artikel: Vollstreckungsgegenklage aufgrund der neuen Rechtsprechung zu Bürgschaften Familienangehöriger, in der Zeitschrift MDR 1997, 621ff ausführlich besprochen. Weitere Besprechung durch Frau Dr. Wesser in deren Artikel: Sittenwidrige Bürgschaftsverträge- Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gem § 79 II BVerfGG analog? in der Zeitschrift NJW, 2001, 475 ff. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11.07.02- IX ZR 326/99 über die aufgeworfenen Rechtsfragen entschieden.

1995