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19.03.2022
ver.di PUBLIK
Ausgabe 02/2022
Regionalausgabe Stuttgart
Horch und Guck im Einsatz - Sicherheitsdienst – Securitas Aviation spioniert Betriebsrat aus. Bauchlandung vor Gericht - (Beitrag von RA Melzer)
 

Mit einem Privatdetektiv wollte der Sicherheitsdienst Securitas Aviation seinen Betriebsratsvorsitzenden am Flughafen Stuttgartloswerden. Man ließ den Arbeitnehmervertreter außerhalb des Betriebes observieren und fotografieren, weil er angeblich einer nichtangezeigten bzw. genehmigten Nebenbeschäftigung bei einem Konkurrenzunternehmen nachging. Das Unternehmen hatte vor, den Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen und scheiterte damit vor Gericht

....

Zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gehöre es, zunächst den Betroffenen zu fragen und erst bei berechtigten Zweifeln eine Überprüfung seiner Person vorzunehmen, sagt der Arbeitsrechtler Melzer. „Der Arbeitgeber sollte nach dem verlorenen Gerichtsverfahren jetzt auf den Boden des Betriebsverfassungsgesetzes zurückkehren", so der Arbeitsrechtler.

 
15.02.2022
Presseinformation von ver.di Stuttgart

Erfolg für den Betriebsratsvorsitzenden der Securitas Aviation vor dem Arbeitsgericht Stuttgart - Arbeitgeber ist vor Gericht mit seinem Kündigungsplan gescheitert - (Beitrag von RA Melzer)
Mit dem Einsatz eines Privatdetektives und einer Observierung im persönlichen Bereich versuchte die Securitas Aviation dem Betriebsratsvorsitzenden am Flughafen Stuttgart einen Kündigungsgrund in Form einer vorgeblich nicht mitgeteilten Nebenbeschäftigung anzuhängen. Dazu wurde der Betriebsratsvorsitzende außerhalb des Betriebes observiert und fotografiert und es wurde behauptet, er würde einer nicht angezeigten bzw. genehmigten Nebenbeschäftigung bei einem Konkurrenzunternehmen nachgehen. Deshalb plante die Securitas Aviation den engagierten Betriebsratsvorsitzenden zu kündigen und betrieb ein arbeitsgerichtliches Zustimmungsersetzungsverfahren gegen den Betriebsrat.
.....
Der Stuttgarter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer vertritt das Betriebsratsgremium sowie den Betriebsratsvorsitzenden vor dem Arbeitsgericht Stuttgart.
Für den Arbeitsrechtler Melzer stellt sich auch nach dem Verfahren die Frage, warum man zuerst eine Observation durch eine Detektei vornehmen lässt und erst hinterher den Beschäftigten fragt. Zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gehört es, dass man zuerst Fragen stellt und erst danach im Nachgang bei berechtigten Zweifeln eine Überprüfung vornimmt. „Der Arbeitgeber sollte nach dem verlorenen Gerichtsverfahren jetzt auf den Boden des Betriebsverfassungsgesetzes zurückkehren" so Melzer weiter.
.....

 
15.08.2021
ver.di PUBLIK
Ausgabe 07/2021
Regionalausgabe Stuttgart
Unmögliche Zusammenarbeit - Sicherheitsdienste – WISAG GmbH & Co. KG behindert Betriebsratsarbeit - (Beitrag von RA Melzer)
 

Bereits seit längerem schwelt ein Konflikt zwischen den Betriebsräten und der in Stuttgart ansässigen Geschäftsführung des industrie-und Sicherheitsdienstleisters WISAG. Deren Geschäftsführung weigert sich, ihren Betriebsräten die gesetzlich vorgeschriebene Lohnfortzahlung für Betriebsratssitzungen zu leisten.   .....

Die Betriebsräte werden von dem  Stuttgarter Anwalt Uwe Melzer vertreten. auch für den erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht zeugt das Verhalten der WISAG GmbH & Co. KG nicht von einer „vertrauensvollen Zusammenarbeit“. „Sogar wenn Betriebsratsmitglieder sich per Mail abgemeldet haben, wurde keine Entgeltfortzahlung für Betriebsratsarbeit geleistet. das ist Behinderung der Betriebsratsarbeit“, sagt Rechtsanwalt Uwe Melzer. Er weist auch deutlich darauf hin, „dass die Behinderung von Betriebsratsarbeit kein Kavaliersdelikt ist“.

„Das Verhalten des Arbeitgebers zeigt deutlich, dass sich sein Vorgehen gegen den Betriebsrat als aktive Interessensvertretung der abhängig Beschäftigten richtet“, so Melzer.

 
01.07.2021
ver.di PUBLIK
Ausgabe 04/2021
Regionalausgabe Stuttgart
Einstweilig verfügt - securitas aviation – Betriebsrat setzt seine Beteiligungsrechte vor Gericht durch - (Beitrag von RA Melzer)
 

Das Sicherheitsunternehmen hatte die Beschäftigten am Flughafen Stuttgart per Formular aufgefordert, Angaben zu Nebenbeschäftigungen zu machen. Der Manteltarifvertrag mit ver.di regelt, dass jede Nebentätigkeit dem Arbeitgeber schriftlich angezeigt werden muss. Wenn der Arbeitgeber weitere Informationen einholen will, schreibt das Gesetz die Einigung mit dem Betriebsrat vor. Der Arbeitgeber hat nun allen Mitarbeitern eine Frist zur Rückgabe des Fragebogens zu Nebentätigkeiten gesetzt. Dagegen erwirkte der Betriebsrat erfolgreich eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht Stuttgart. Gegen ein Ordnungsgeld von 10.000 Euro wurde dem Arbeitgeber untersagt, die Mitarbeiterbefragung fortzusetzen.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer, der den Betriebsrat beim Arbeitsgericht Stuttgart vertreten hat, spricht von einem großen Erfolg. Dem Arbeitgeber wurde untersagt, Informationen zu Nebenbeschäftigungen von den Arbeitnehmern einzufordern, deren Abfrage gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstößt. ver.di begleitet und berät das Betriebsratsgremium seit langer Zeit und ist über das Vorgehen des Arbeitgebers immer wieder überrascht.

 
30.06.2021
Presseinformation von ver.di Stuttgart

ver.di Bezirk Stuttgart kritisiert heftig den Umgang mit Betriebsräten bei der WISAG GmbH &Co KG (Sicherheit) - (Beitrag von RA Melzer)
Der ver.di Bezirk Stuttgart kritisiert heftig den Umgang der WISAG GmbH & Co KG (Sicherheit) mit den Betriebsräten. Auf Grund des Verhaltens der Geschäftsführung werden aktuell vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht die Klagen der Betriebsräte wegen Behinderung der Betriebsratsarbeit und Lohnfortzahlung auf Grund von Betriebsratssitzungen verhandelt. Am 16.06.21 fanden hierzu erste Verfahren statt, am 24.06.21 um 12:30 Uhr wird wegen des seitens des Arbeitgebers angestrebten Ausschluss eines Betriebsratsmitgliedes verhandelt.
Die Betriebsräte werden von dem Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht / Rechtsanwalt Uwe Melzer vertreten. Auch für den erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht ist das Verhalten der WISAG GmbH Co KG „unsäglich und skandalös.“ „Es scheint die Verantwortlichen nicht zu interessieren“ so der Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer, dass die Behinderung von Betriebsratsarbeit kein Kavalierdelikt ist“. „Die Vermischung der Ebenen seitens des Arbeitgebers zeigt deutlich, dass sich sein Vorgehen gegen den Betriebsrat als aktive Interessensvertretung der abhängig Beschäftigten richtet“, so Rechtsanwalt Melzer.

 
18.05.2021
Flugblatt und Presseinformation von ver.di Stuttgart

Betriebsrat Securitas Aviation am Stuttgarter Flughafen muss Beteiligungsrechte wieder vor Gericht durchsetzen - (Beitrag von RA Melzer)
 

Der Arbeitgeber hatte die Beschäftigten am Flughafen Stuttgart per Formular aufgefordert Angaben zu Nebenbeschäftigungen zu machen.
Der Manteltarifvertrag mit der ver.di regelt, dass jede Nebentätigkeit dem Arbeitgeber schriftlich angezeigt werden muss. Wenn der Arbeitgeber weitere Informationen einholen will, schreibt das Gesetz die Einigung mit dem Betriebsrat vor. Der Arbeitgeber hat nun kurzfristig allen Mitarbeitern eine Frist zur Rückgabe seines Fragebogens zu Nebentätigkeiten gesetzt.

Dagegen hat der Betriebsrat erfolgreich eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht Stuttgart erwirkt. Gegen ein Ordnungsgeld von 10.000 € wurde dem Arbeitgeber untersagt die Mitarbeiterbefragung weiter durchzuführen.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer, der den Betriebsrat beim ArbG Stuttgart vertreten hat, spricht von einem großen Erfolg. Dem Arbeitgeber wurde untersagt, Informationen zu Nebenbeschäftigungen von den Arbeitnehmern einzufordern, die gegen das BetrVG verstoßen.

 
22.04.2021
Stuttgarter Zeitung

OB Nopper lässt "Kuhhandel" bei SSB überprüfen - Betriebsräte dürfen nicht begünstigt werden - (Beitrag von RA Melzer)
Die vorsätzliche Begünstigung von Betriebsräten ist laut dem  Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Uwe Melzer, keine Bagatelle. Betriebsräte  sind   ehrenamtlich tätig und dürfen laut Betriebsverfassungsgesetz wegen ihrer Tätigkeit weder benachteiligt noch begünstigt werden. Dagegen würden allerdings Begünstigungen für Betriebsratstätigkeiten durch den Arbeitgeber verstoßen. Es reiche aus,  wenn Betriebsräten  ein Vorteil gewährt  wird. Es spiele dabei keine Rolle, ob  Zulagen oder Prämien gezahlt werden. Würden  Prämien in Aussicht gestellt,  um ein bestimmtes Verhalten an den Tag zu legen, sei dies eine Begünstigung wegen Betriebsratstätigkeit. Strafbar mache sich, wer einen Betriebsrat um seiner Tätigkeit willen begünstige. Die SSB hätten  in Gerichtsverhandlungen  auf  das Verbot der Begünstigung von Betriebsräten  hingewiesen. Sollte jetzt der Personalvorstand  Betriebsräte  begünstigt haben, dürfte eine vorsätzliche Tatbegehung in Betracht kommen. Fordere ein Betriebsrat die Vergünstigung, komme bei einer Verurteilung des Vorstandsmitglieds die  strafbare Anstiftung zur Betriebsratsbegünstigung und Untreue in Betracht.

 
23.02.2021
Flugblatt und Presseinformation von ver.di Stuttgart

Gerichtsverhandlung im Kündigungsverfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden der Securitas Aviation am Stuttgarter Flughafen - (Beitrag von RA Melzer)
Die am späten Nachmittag des 15. Februar 2021 stattgefundene Güteverhandlung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart führte nicht zur Einstellung des Verfahrens. Der vorsitzende Richter in diesem Verfahren richtete jedoch deutliche Worte an die anwesenden Rechtsanwälte, durch welche sich der Arbeitgeber Securitas Aviation in dem Verfahren vertreten lässt. Der Richter machte noch einmal deutlich, dass die Betriebsräte einen besonderen gesetzlichen Kündigungsschutz haben und dass das bisher durch den Arbeitgeber Vorgebrachte keinerlei Kündigungsgründe rechtfertigen würden.
Der Arbeitgeber Securitas Aviation wirft dem Betriebsratsvorsitzenden vor eine Nebentätigkeit bei einem Konkurrenzunternehmen ausgeübt zu haben und diese Tätigkeit nicht angezeigt zu haben. Der Betriebsratsvorsitzende hatte jedoch einen Nachweis vorgelegt und somit nachgewiesen dass er seiner Anzeigepflicht nachgekommen ist.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer hat das Betriebsratsgremium vor dem Arbeitsgericht Stuttgart vertreten. Für den Arbeitsrechtler Melzer stellt sich auch nach dem Gütetermin die Frage, warum man zuerst eine Observation seiner Beschäftigten vornehmen lässt und erst hinterher die Beschäftigten fragt. Zu einer vertrauensvollen Zusammenarbeit gehört es, dass man zuerst Fragen stellt und erst danach im Nachgang bei berechtigten Zweifeln eine Überprüfung vornimmt. „Der Arbeitgeber sollte auf den Boden des Betriebsverfassungsgesetzes zurückkehren und seinen Antrag zurück-nehmen“ so Melzer weiter.

Die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart fand am 15. Februar 2021 um 15.40 Uhr am Arbeitsgericht Stuttgart statt.

 
23.02.2021
Flugblatt und Presseinformation von ver.di Stuttgart

Betriebsrat Securitas Aviation am Stuttgarter Flughafen muss Beteiligungsrechte wieder vor Gericht durchsetzen - (Beitrag von RA Melzer)
 

Der Arbeitgeber hatte die Beschäftigten am Flughafen Stuttgart per Formular aufgefordert Angaben zu Nebenbeschäftigungen zu machen.

Der Manteltarifvertrag mit der ver.di regelt, dass jede Nebentätigkeit dem Arbeitgeber schriftlich angezeigt werden muss. Wenn der Arbeitgeber weitere Informationen einholen will, schreibt das Gesetz die Einigung mit dem Betriebsrat vor. Der Arbeitgeber hat nun kurzfristig allen Mitarbeitern eine Frist zur Rückgabe seines Fragebogens zu Nebentätigkeiten gesetzt.

Dagegen hat der Betriebsrat erfolgreich eine einstweilige Verfügung beim Arbeitsgericht Stuttgart erwirkt. Gegen ein Ordnungsgeld von 10.000 € wurde dem Arbeitgeber untersagt die Mitarbeiterbefragung weiter durchzuführen.

Der Stuttgarter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer, der den Betriebsrat beim ArbG Stuttgart vertreten hat, spricht von einem großen Erfolg. Dem Arbeitgeber wurde untersagt, Informationen zu Nebenbeschäftigungen von den Arbeitnehmern einzufordern, die gegen das BetrVG verstoßen.

Ver.di begleitet und berät das Betriebsratsgremium seit langer Zeit und ist über das Vorgehen des Arbeitgebers immer wieder überrascht. 

 
09.02.2021
Presseinformation ver.di Stuttgart

Neue Eskalationsstufe im Kündigungsverfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden der Securitas Aviation am Stuttgarter Flughafen - (Beitrag von RA Melzer)
 

Neue Eskalationsstufe im Kündigungsverfahren gegen den Betriebsratsvorsitzenden der Securitas Aviation am Stuttgarter Flughafen – Arbeitgeber beauftragt internationale Wirtschaftskanzlei

....... Der Stuttgarter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer wird das Gremium am 15.02.2021 vor dem Arbeitsgericht Stuttgart vertreten. Für den Arbeitsrechtler Melzer ist eine Observation von Betriebsräten durch eine Detektei in‘s Blaue hinein eine schwere Persönlichkeitsrechtsverletzung und zugleich eine schwere Verletzung des Benachteiligungsverbotes des Betriebsrats. „Durch die Überwachung sollte offensichtlich ohne konkreten Anlass ein fristloser Kündigungsgrund gefunden werden“ so Melzer weiter.

 
26.02.2018
Stuttgarter Zeitung

Keine Einigung über strittige Dienstpläne - Die SSB-Fahrer schieben Überstunden. Das spart Kosten für bis zu 70 Mitarbeiter. - (Beitrag von RA Melzer)

Gestritten wird über die Dienstpläne der Fahrer von Bussen und Bahnen, und es ist anzunehmen, dass diese schon nicht mehr gelten, wenn das Urteil ergeht. Die Arbeitnehmervertreter beharren aber aus Prinzip darauf, dass die Pläne nicht verwendet werden dürften, weil sie nicht um Zustimmung gebeten worden seien. Außerdem seien Fristen nicht eingehalten und Beschwerden ignoriert worden. Für den Arbeitsrechtler Uwe Melzer ist das unverständlich, weil das verwendete Verfahren bereits 2015 auf Initiative der Geschäftsführung und gegen die Stimmen des Betriebsrats in einer so genannten Einigungsstelle beschlossen worden sei.

Der Betriebsrat beklagt außerdem, dass Vor- und Abschlusszeiten nicht ausreichend berücksichtigt seien. Ein Gutachter hatte mit der Stoppuhr die Zeit gemessen, die ein Fahrer braucht, um vor und nach der Fahrt den Bus und die Bahn ordentlich zu inspizieren. 20 bis 25 Minuten bei einem Zug, 14 Minuten für einen Bus wurden festgestellt. Eingeplant seien aber zehn Minuten für beide Fahrzeugarten, sagt Melzer.

Würden diese Tätigkeiten jedoch in vollem Umfang in die Dienstpläne eingespeist, hätte das kürzere Lenkzeiten zur Folge und einen Bedarf von 50 bis 70 zusätzlichen Mitarbeitern. Heute arbeite das Fahrpersonal zwei bis drei Stunden pro Woche ohne Vergütung, und das seit zwei Jahren, beklagt Melzer.

 
27.01.2018
Stuttgarter Nachrichten

SSB-Betriebsrat kämpft um Überstunden-Zahlung - (Beitrag von RA Melzer)

Im Streit zwischen dem Betriebsrat der stadteigenen Stuttgarter Straßenbahnen AG und dem SSB-Vorstand verschärft sich der Ton. Vor dem Arbeitsgericht Stuttgart warf der Klägeranwalt den Unternehmensvertretern ein gezieltes Mobbing vor. „Der Betriebsrat soll kaputt gemacht werden“, sagte der Fachanwalt Uwe Melzer. Die Unternehmensspitze wolle offenbar einen gefügigen Betriebsrat installieren, „ der tut, was sie will“.

Melzer vertritt eines der freigestellten Mitglieder der Arbeitnehmervertretung, Thomas Asmus. Der frühere Busfahrer ist seit vielen Jahren in der Beschäftigtenvertretung aktiv. Er wurde, wie andere freigestellte Kollegen, nach einer Prüfung im Sommer 2016 von Personalvorstand Sabine Groner-Weber um mehrere Entgeltstufen zurückgestuft. Der Vorstand sah eine deutlich überhöhte Vergütung, weil die Betriebsräte vom vorherigen Vorstand besser als Mitarbeiter einer Vergleichsgruppe eingestuft worden waren. Das verstoße gegen das Betriebsverfassungsgesetz. Dieser Streit ist vor Gericht nicht abgeschlossen.

 

Das Unternehmen erwarte von seinem Mandanten nun, so Melzer, dass sich dieser der Betriebsvereinbarung BV flex unterwerfe, obwohl diese ausdrücklich nicht für Betriebsräte gelte. Denn dann würde die Unternehmensleitung die Arbeit des Betriebsrates in dem rund um die Uhr tätigen Unternehmen auf die Zeit von 6.30 bis 19.30 Uhr begrenzen. Jedweder Anspruch auf Vergütung außerhalb dieser Zeiten und über 39,5 Stunden hinaus werde bisher pauschal abgelehnt. Folge Asmus der Forderung, stimme er einer Behinderung der Betriebsratsarbeit zu - das könne für ihn dann zu einem Amtsenthebungsverfahren führen.

 
26.01.2018
Stuttgarter Zeitung

Betriebsräte fühlen sich gemobbt – SSB Vor dem Arbeitsgericht ging es erneut um den Ausgleich von Mehrarbeit - (Beitrag von RA Melzer)

Das Verhältnis zwischen dem Vorstand der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) AG und dem Betriebsrat bleibt gestört. Bei einem (gescheiterten) Gütetermin vor dem Arbeitsgericht hat der den Betriebsrat und vier freigestellte Betriebsräte vertretende Anwalt Uwe Melzer dem Vorstand „Betriebsrats-Mobbing“ vorgeworfen und unterstellt, er wolle die starke Arbeitnehmervertretung „kaputt machen“. Diese werde gezwungen, zur Durchsetzung ihrer Forderung nach einer Vergütung von Mehrarbeit vor Gericht zu gehen. Alternativen wären unbezahlte Überstunden - oder die Einstellung der Betriebsratstätigkeit nach Ableistung der Wochenarbeitszeit, was aber pflichtwidrig wäre und ein Amtsenthebungsverfahren zur Folge haben könnte. Für Melzer ist es „perfide“, die Betriebsräte vor diese Wahl zu stellen. Verantwortlich sei die SSB-Arbeitsdirektorin Sabine Groner-Weber.

…..

 

Der SSB-Fall ist aber komplexer. Der Vorstand behauptet, mit dem Entwurf eines Formulars für Mehrarbeit guten Willen zu zeigen. Allerdings geht er davon aus, freigestellte Betriebsräte wie Asmus in einen tarifvertraglich vereinbarten Korridor von 6.30 bis 19.30 Uhr pressen und für ihn ein Arbeitszeitkonto anlegen zu können, auf dem „Freizeitguthaben“ gesammelt wird. Anwalt Melzer betont, es gebe für seine Mandanten keine feste Arbeitszeit, da die SSB einen 24-Stunden-Betrieb führen. Die Erforderlichkeit der Betriebsratsarbeit prüften sie ebenso selbst wie die Möglichkeit, Mehrarbeit abzufeiern. Weil das nicht gehe, sei die Auszahlung Pflicht.

 
21.12.2017
Stuttgarter Nachrichten

Fahrer sehen sich von SSB um Lohn geprellt - Nahverkehrsbetrieb soll Wegezeiten bei den Dienstplänen nicht berücksichtigt haben - (Beitrag von RA Melzer)

Die Beschäftigten der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) sehen sich vom Arbeitgeber bei der Aufstellung ihrer Jahres­Dienstfahrpläne 2017/2018 übergangen. Der Betriebsrat sei entgegen der Vorschriften zu spät gehört und Wegezeiten der Beschäftigten seien nicht berücksichtigt worden, was in der Summe zu erheblichen Einsparungen für den städtischen Nahverkehrsbetrieb führe – auf Kosten der Mitarbeiter. Der Arbeitsrechtler Uwe Melzer beantragte am Dienstag beim Arbeitsgericht, dass die Dienstpläne nicht angewandt werden dürfen.

„Das Fahrpersonal kann erwarten, dass es unter Beachtung der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und der Mitbestimmungsrechte des Betriebsrates eingesetzt und für seine geleistete Arbeit bezahlt wird“, sagt Uwe Melzer.

Gegenüber dem Betriebsrat vertraten die SSB die Meinung, dass die Dienstpläne schon deshalb mitbestimmt seien, weil man sich an die Parameter gehalten habe. Die Mitbestimmung des Betriebsrats sei „infolgedessen ausgeübt“. Das sieht Melzer anders.

 
21.12.2017
Stuttgarter Zeitung

SSB: heftiger Streit über Dienstpläne - (Beitrag von RA Melzer)

Der Betriebsrat der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) AG sieht offenbar weiter nur die Konfrontation mit dem Vorstand des städtischen Eigenbetriebs vor dem Arbeitsgericht, um die Rechte der Belegschaft zu verteidigen. Am Dienstag stellte der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Uwe Melzer, den Antrag, die Verwendung der dieser Tage in Kraft tretenden neuen Jahresdienstpläne für die Fahrer von Bussen und Bahnen zu verbieten, weil die Arbeitnehmervertretung darüber nicht habe mitbestimmen dürfen.

Melzer wirft dem Arbeitgeber vor, sich nicht an die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zu halten, indem er die Wegezeiten (die nun Arbeitszeit darstellen) unberücksichtigt lasse. „Damit verstößt er gegen das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Erstellung von Dienstplänen“ und auch gegen einen 2015 getroffenen Spruch einer Einigungsstelle. 

 
24.10.2017
Stuttgarter Zeitung

Bei den SSB kämpft jeder gegen jeden – Oberbürgermeister Fritz Kuhn, der Aufsichtsratsvorsitzende der SSB, sorgt sich um den guten Ruf des Betriebs. Die Arbeitsdirektorin und die Betriebsräte ziehen vor Gericht. - (Beitrag von RA Melzer)

Der Aufsichtsratsvorsitzende der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) AG, OB Fritz Kuhn, hat Vorstand und Betriebsrat aufgefordert, ihre Auseinandersetzungen untereinander zu regeln, anstatt ständig Gerichte zu bemühen. Kuhn sorgt sich um den guten Ruf der SSB, die in Zeiten drohender Fahrverbote und vor dem Hintergrund der Energiewende vor einer Ausweitung der Kapazitäten stehen und für den Arbeitsmarkt interessant sein müssen. ...

Beim Vorstand drangen sie damit bisher aber nicht durch, obwohl die Mehrarbeit protokolliert worden sei, wie Uwe Melzer betont, Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht, der den Betriebsrat und die freigestellten Betriebsräte vertritt. Die SSB hätten mit einem „pauschalen Ablehnungsschreiben in schikanöser Art und Weise“ Ansprüche auf Vergütung von Überstunden zurückgewiesen. Seine Mandantschaft würde förmlich in individualrechtliche Klagen getrieben, um ihre Bezahlung durchzusetzen. Alternativen wären unbezahlte Überstunden – oder die Einstellung der Betriebsratstätigkeit nach Ableistung der Wochenarbeitszeit, was wiederum pflichtwidrig wäre und ein Amtsenthebungsverfahren zur Folge haben könnte. Für Melzer ist es „geradezu perfide“, die Betriebsräte vor eine solche Wahl zu stellen. …

Für Melzer ist es bezeichnend, dass dieser Vorschlag von der SSB ­Anwältin vor Gericht unterbreitet wurde und nicht von der Geschäftsführung. Diese hatte Thomas Asmus zuvor mitgeteilt, sollte der Betriebsrat Interesse an einer verbindlichen Klärung der Rechtsfrage haben, „ist Ihnen als ehrenamtlicher Richter der Arbeitsgerichtsbarkeit sicherlich der prozessuale Weg hierzu bekannt“.

 
04.12.2015
Stuttgarter Zeitung

Landesarbeitsgericht - Neue Runde im Streit um EnBW-Renten - (Beitrag von RA Melzer)
 

Stuttgart - Wie gut oder schlecht ging es der EnBW 2004 und in den Jahren davor? Diese Frage steht im Mittelpunkt eines Verhandlungsmarathons am Landesarbeitsgericht (LAG) in Stuttgart. Sieben Kammern beschäftigen sich zwei Tage lang mit den Betriebsrentenansprüchen von 88 EnBW-Mitarbeitern. Nach drei Verhandlungen am Donnerstag folgen an diesem Freitag weitere vier. Seine Entscheidungen wird das LAG voraussichtlich am Freitagabend verkünden.
Der Stuttgarter Arbeitsrechtler Uwe Melzer, der die Arbeitnehmer vertritt, spricht von monatlichen Einbußen zwischen 700 und 1100 Euro. Die Betroffenen, von denen viele noch nicht im Ruhestand sind, waren ursprünglich bei den Vorgängerunternehmen EVS (Energie-Versorgung Schwaben), TWS (Technische Werke der Stadt Stuttgart) und NWS (Neckarwerke Stuttgart beschäftigt und kamen durch Fusionen und Übernahmen unter das Dach der EnBW.
Rechtsanwalt Melzer erklärt die beamtenähnliche Altersversorgung mit den relativ niedrigen Gehältern in der Energiewirtschaft, die sich seinerzeit am öffentlichen Dienst orientiert hätten. „Ohne die attraktive Altersversorgung wären damals doch alle zu Daimler oder Bosch gegangen“, meint Melzer. Deshalb müssten die Zusagen heute auch eingehalten werden.
Melzer bezweifelt, dass die EnBW beim Abschluss der Betriebsvereinbarung im Jahr 2004 so schlecht dastand, dass ein derart massiver Eingriff in die Versorgungsansprüche gerechtfertigt sei. Er zitiert dazu eine EnBW-Pressemitteilung zum Geschäftsjahr 2004, in der der damalige Konzernchef Utz Claassen schwärmte: „Mit diesen Zahlen hat der EnBW-Konzern bereits im ersten vollen Geschäftsjahr seines Neuausrichtungsprozesses das beste gesamthafte Ergebnis erreicht, das er im Rahmen des voll umfänglich deregulierten Marktes je operativ erzielt und verdient hat.“ Melzer verweist auch auf die Millionenbezüge und die überaus großzügige Altersversorgung Claassens sowie auf den Abschluss eines Sponsorenvertrags mit dem VfB Stuttgart, um zu belegen, dass es der EnBW gar nicht so schlecht gegangen sei.

 
13.11.2015
ver.di PUBLIK
Ausgabe 07/2015
Regionalausgabe Stuttgart
Auf ganzer Linie gewonnen - Arbeitsgericht Stuttgart gibt im Hauptsacheverfahren dem Betriebsrat der SSB AG Recht und droht dem Unternehmen ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro bei Zuwiderhandlung an - (Beitrag von RA Melzer)
 

......... Das Arbeitsgericht Stuttgart hat jetzt in der Hauptsache in Bezug auf die Regeldienstfahrpläne und den Dienstplan "RadTourer" dem Betriebsrat vollständig Recht gegeben und hat der SSB die Verwendung der Fahrdienstpläne untersagt. Für den Fall einer weiteren Verwendung des Fahrdienstplans "RadTourer" hat das Gericht ein Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro für jeden Fall der Zuwiderhandlung angedroht. "Die SSB hat das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats verletzt, indem sie die Dienstpläne ohne Zustimmung des Betriebsrats oder ersetzenden Spruch der Einigungsstelle verwendet. Und der Betriebsrat hat daher einen Anspruch darauf, dass es die SSB unterlässt, die nicht mitbestimmten Dienstpläne zu verwenden", so das Arbeitsgericht Stuttgart.Die SSB hatte argumentiert, dass der Betriebsrat nur ein eingeschränktes Mitbestimmungsrecht bei den Fahrdienstpläne habe, weil die SSB ein Unternehmen der Daseinsvorsorge sei. Diese Argumentation ist jetzt vom Tisch. Der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer, der den Betriebsrat vor dem Arbeitsgericht vertreten hat, erklärt dazu, dass "das Arbeitsgericht Stuttgart der Rechtsauffassung des Betriebsrats gefolgt ist, wonach der Betriebsrat der SSB ein uneingeschränktes Mitbestimmungsrecht bei der Aufstellung und der Ausgestaltung der Dienstpläne des Fahrdienstpersonals hat. Die SSB muss sich jetzt mit dem Betriebsrat einigen oder sie muss im Falle einer Rechtskraft des Beschlusses des Arbeitsgerichtes für jeden Fall der Zuwiderhandlung mit einem Ordnungsgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen."

 
08.10.2015
Cannstatter Zeitung

SSB unterliegt erneut vor Gericht - Arbeitsgericht untersagt Verwendung weiterer Fahrdienstpläne - Kostenloser "Rad-Tourer" steht auf der Kippe - (Beitrag von RA Melzer)
 

.......Das Arbeitsgericht hatte schon Ende September entschieden, dass die SSB das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats verletzt habe, und der SSB die Verwendung von nicht mitbestimmten Fahrdienstplänen untersagt. In einem weiteren Verfahren hat das Arbeitsgericht dem Unternehmen jetzt auch explizit die Verwendung der Fahrdienstpläne für den Rad-Tourer untersagt. 

Neu bei dieser Entscheidung ist, dass das Gericht der SSB ein Ordnungsgeld von bis zu 10 000 für jeden Fall der Zuwiderhandlung angedroht hat. „Mit dieser Androhung hat die Entscheidung des Arbeitsgerichts ein ganz neues Gewicht bekommen“, sagt Uwe Melzer, der Rechtsanwalt des SSB-Betriebsrats. .......

 
29.09.2015
Stuttgarter Nachrichten

Nächster Streit um Fahrplan der SSB Wie lange gilt der Plan? - Im Mai 2016 Eingriff bei Stadtbahn - (Beitrag von RA Melzer)
Bei der Stuttgarter  Straßenbahnen AG (SSB) ist der nächste Streit zwischen Betriebsrat und Unternehmensspitze über den aktuell gültigen Fahrplan absehbar. Die SSB wollen, dass der Fahrplan nicht wie üblich bis Dezember gilt, sondern wegen des Umbaus ihrer Stadtbahnhaltestelle Staatsgalerie bis Mai 2016. .....

„Es wäre ein Widerspruch in sich, wenn sie den jetzigen über den 31. Dezember hinaus weiter verwenden würden“, erklärt Rechtsanwalt Uwe Melzer, der den Betriebsrat vertritt.

 
26.09.2015
Cannstatter Zeitung

Arbeitsgericht gibt SSB-Betriebsrat Recht - Dienstpläne für Stadtbahn- und Busfahrer hätten nicht ohne Zustimmung in Kraft gesetzt werden dürfen - (Beitrag von RA Melzer)

Im Fahrplan-Streit bei der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) hat der Betriebsrat des städtischen Nahverkehrsunternehmens einen Erfolg errungen. Das Arbeitsgericht Stuttgart hat der SSB die Verwendung von nicht mitbestimmten Fahrdienstplänen untersagt. ....

„Die SSB AG wird nun die Beschlussgründe abwarten und nach deren Auswertung über das weitere Vorgehen entscheiden“, sagt Schupp. Der Anwalt des Betriebsrats, Uwe Melzer, geht derweil davon aus, dass die SSB vor das Landesarbeitsgericht ziehen wird. „Ich denke aber, dass wir auch dort Recht bekommen werden“, sagt Melzer.

 
23.06.2015
SÜDWEST PRESSE
Ulm/Neu-Ulm - Heidenheim - Ehingen - Göppingen - Geislingen - Metzingen - Hechingen -Reutlingen - Gaildorf - Crailsheim - Münsingen - Schwäbisch Hall - Bietigheim-Bissingen
„Mitbestimmung läuft ins Leere“ Betriebsrat und Geschäftsführung der Stuttgarter Straßenbahnen liegen im Clinch - (Beitrag von RA Melzer)


Dass die Verhandlung am vergangenen Freitag am Arbeitsgericht Stuttgart nicht in seinem Sinne ausgehen würde, hatte Uwe Melzer schon davor geahnt. "In der Hauptsache aber haben wir Recht", betonte der Rechtsanwalt, der den Betriebsrat der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) AG vertritt ..... Ob bei der "Langen Nacht der Museen" Ende März oder beim Kirchentag Anfang Juni - rund zehn Mal versuchte der Betriebsrat allein in diesem Jahr, Dienstpläne per einstweiliger Verfügung aus den Angeln zu heben: Die Takte seien zu eng geplant worden, erläuterte Melzer die Problematik. Gerade bei den Großveranstaltungen, bei denen Massen von Menschen bewegt werden müssten, seien die Wende- und Haltezeiten zu kurz angelegt worden. Der Stress für die Bus- und Bahnfahrer sei in diesen Fällen groß. "Da bleibt oft nicht mal Zeit, um auf die Toilette zu gehen." Hinzu komme, dass die SSB die Sonderdienstfahrpläne teilweise erst eine Woche vor der Veranstaltung vorgelegt habe. "Da läuft die Mitbestimmung ins Leere", so Melzer ..... Früher habe die Arbeit zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung gut funktioniert, sagte Melzer. Doch seit diesem Jahr trifft man sich immer häufiger vor Gericht: 40 Verfahren insgesamt wurden dort allein in diesem Jahr registriert. Eine Häufung, die man durchaus als ungewöhnlich beschreiben könne, sagte eine Sprecherin des Arbeitsgerichts. Die Situation ist mittlerweile so verfahren, dass eine Einigungsstelle einberufen wurde, die in dieser Woche erstmals zusammenkommt. Denn nicht nur diverse Sonderfahrpläne vor Großveranstaltungen hat der Betriebsrat abgelehnt, sondern auch den aktuellen regulären Fahrplan. Hintergrund: Laut Melzer wollen die Bus- und Bahnfahrer unter anderem, dass über eine neue Dienstplanvereinbarung andere Parameter für Arbeitszeiten und Pausen festgelegt werden. Die Fahrer möchten die maximale Lenkzeit auf sieben Stunden begrenzen - gesetzlich erlaubt sind bis zu zehn Stunden. Außerdem soll die maximale Pausenlänge 45 Minuten betragen. Teilweise fahren die Mitarbeiter morgens, haben dann drei Stunden Pause und müssen dann nochmal ran, erklärte Melzer. "Unterm Strich sind sie dann bis zu 14 Stunden von zu Hause weg."
Hinzu kommt, dass die Arbeitsbelastung allgemein gestiegen sei. Den Wendepunkt macht Melzer am Fahrplanwechsel 2014/2015 aus. Mit diesem seien die Takte ausgeweitet worden. Nun müssten die Mitarbeiter für das gleiche Geld mehr leisten, bemängelt der Jurist. Wenn die Politik in Stuttgart ein dichteres Netz im öffentlichen Nahverkehr wolle, müsse sie auch überlegen, wie das Geld eingesetzt werde. Die städtische Tochter SSB kämpft indes mit einem 17-Millionen-Euro-Loch in der Kasse ... Dass man sich bei den anstehenden Einigungsterminen schnell näher kommt, bezweifelt Melzer. Die SSB habe offenbar kein Interesse an einer neuen Dienstplanvereinbarung und spiele auf Zeit. Sie habe erst vor einigen Tagen ihren eigenen Entwurf an den Vorsitzenden der Einigungsstelle gesandt, der Betriebsrat habe das schon im März getan. "Damit wird die Einigungsstelle torpediert", so Melzer.

 
18.06.2015
Cannstatter Zeitung

SSB-Betriebsrat klagt erneut gegen Sonderfahrplan - (Beitrag von RA Melzer)

Einstweilige Verfügung könnte zusätzliche Stadtbahnen zum Stuttgart-Lauf ausbremsen – Einigungsstelle tagt erstmals am 24. Juni
Wie berichtet, hatte das Arbeitsgericht zuletzt den Antrag des Betriebsrats auf eine einstweilige Verfügung gegen den Sonderdienstfahrplan zum Kirchentag abgelehnt. Zur Begründung hieß es, dass keine wesentlichen Nachteile für die Belegschaft bei der Durchführung der Dienstpläne zu befürchten seien. Dagegen überwiege das Interesse der SSB, das hohe Fahrgastaufkommen zu bewältigen. Nach Einschätzung von Uwe Melzer, dem Anwalt des Betriebsrats, hätte das Verfahren auch anders ausgehen können. Der Fahrplan zum Kirchentag sei „auf Messers Schneide“ gestanden. Eine schriftliche Begründung zu der Entscheidung des Gerichts liege dem Betriebsrat noch nicht vor, sagte Melzer. Rechtsmittel könne man jedoch keine mehr einlegen, da der Sonderdienstfahrplan zum Kirchentag bereits gefahren wurde.

 
02.06.2015
SWR Fernsehen - Landesschau Baden-Württemberg

SSB-Betriebsrat gegen Kirchentagssonderfahrpläne - (Beitrag von RA Melzer)
Fernsehbeitrag über die Verhandlung vor dem Arbeitsgericht Stuttgart am 02.06.2015 über den Antrag auf Erlass einer  einstweiligen Verfügung des SSB-Betriebsrates gegen die Kirchentagssonderfahrfahrpläne der Stuttgarter Strassenbahnen AG

 
02.06.2015
Homepage SWR Fernsehen - Landesschau aktuell - 14:42 Uhr

SSB-Betriebsrat gegen Kirchentagssonderpläne - (Beitrag von RA Melzer)

Stadtbahnlenker wehren sich. Der Betriebsrat der Stuttgarter Straßenbahnen wehrt sich gerichtlich gegen den Sonderdienstplan während des Kirchentages. Grund: für die vielen Fahrten sei alles zu eng getaktet.

 
01.06.2015
SWR Radio - SWR 4

SSB-Betriebsrat wehrt sich gegen Kirchentagssonderfahrpläne - (Beitrag von RA Melzer)
Radiointerview mit Rechtsanwalt Uwe Melzer über die Beschlussverfahren des SSB-Betriebsrates wegen der Kirchentagssonderfahrpläne vor der Arbeitsgericht Stuttgart

 
29.05.2015
Bild-Zeitung Stuttgart

Dieser Zoff ist kein Pipifax! - (Beitrag von RA Melzer)

Er könnte beim Kirchentag (250 000 Besucher, 3. bis 7. Juni) für Chaos im Nahverkehr sorgen! Es geht um die Pinkelpausen von  Bus und Stadtbahnfahrern während des Kirchentags. Der Anwalt des SSB-Betriebsrats, Uwe Melzer, sagt: „Dann gilt ein Sonderfahrplan, bei dem die Fahrer zeitweise keine Möglichkeit haben werden, um auf die Toilette zu gehen.“ Deshalb hat Melzer eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrplan beantragt. ..........

 
28.05.2015
Stuttgarter Nachrichten

SSB-Betriebsrat - Klage gegen Kirchentagsfahrplan - (Beitrag von RA Melzer)

Der von den Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) vor einer Woche vorgestellte Sonderfahrplan mit einem dichteren und ausgedehnten Takt für den Deutschen Evangelischen Kirchentag kann womöglich nicht gefahren werden. Der SSB-Betriebsrat klagt gegen die Sonderdienste. Der von den Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) vor einer Woche vorgestellte Sonderfahrplan mit einem dichteren und ausgedehnten Takt für den Deutschen Evangelischen Kirchentag kann womöglich nicht gefahren werden. Der SSB-Betriebsrat klagt gegen die angeordneten Dienste und will vor dem Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen den Fahrplan erwirken. Die beiden Streitparteien aus dem gleichen Unternehmen geben sich vor der am Dienstag auf 11 Uhr terminierten Verhandlung siegessicher. „Wir haben die Nachteile für die Belegschaft im Einzelfall dargestellt, die jetzige Zuspitzung hat nicht der Betriebsrat zu vertreten“, sagt der Anwalt Uwe Melzer. Teils seien Dienste über zehn, andere mit weniger als 7,5 Stunden geplant. Ein Gang zur Toilette sei bei knappen Zeitvorgaben für die Mitarbeiter nicht mehr drin. Melzer hat die SSB-Beschäftigten bei bisher vier Verfahren zum Thema Fahrpläne vertreten, dabei ging es um 36 Einzelfälle. Zwar wurden die Anträge auf einstweilige Verfügung abgewiesen, über die jeweiligen Klagen hat das Arbeitsgericht aber noch nicht entschieden. „Das Hauptsacheverfahren werden wir voraussichtlich gewinnen, schließlich wurde das Betriebsverfassungsgesetz missachtet“, sagt Melzer.Mit dem jetzigen Vorgehen gehe die SSB-Geschäftsführung „ein Risiko ein, welches ich nicht nachvollziehen kann“, sagt Melzer. Erst am 11. Mai habe die SSB-Führung den Fahrdienstausschuss und damit den Betriebsrat über die Dienstplanänderungen informiert. Dabei stehe seit dem 15. März fest, mit welchen Besucherzahlen beim Kirchentag gerechnet werden müsse. Am jenem Tag war Anmeldeschuss für Mitwirkende und Teilnehmende mit Quartierwunsch.

 
28.05.2015
Stuttgarter Zeitung

Kirchentag in Stuttgart - SSB-Betriebsrat klagt gegen Fahrplan - (Beitrag von RA Melzer)

Beim Kirchentag könnte es in Bus und Stadtbahn eng werden: Der
SSB-Betriebsrat hat beim Arbeitsgericht eine einstweilige Verfügung gegen
den Sonderdienstfahrplan beantragt.
„Wenn der Betriebsrat seine Mitbestimmungsrechte vor Gericht durchsetzen
kann und im Anschluss keine Einigung mit der SSB erfolgt, kann es zu
Beeinträchtigungen des Fahrbetriebes während des Kirchentages kommen“,
erklärt der Anwalt Uwe Melzer, Rechtsbeistand der SSB-Personalvertretung.
Nach Angaben Melzers ist der Betriebsrat über den von der SSB-Geschäftsführung einseitig erlassenen onderdienstplan für den seit Langem geplanten Kirchentag erst am 11. Mai informiert worden. Das sei unverständlich, weil es bereits seit zwei Monaten eine Fahrplan-App für Kirchentagsbesucher gebe. Dieses Verhalten zeige, dass die Betriebsräte bewusst übergangen worden seien. Die engen Sonderdienstpläne beinhalten nach Angaben des Rechtsanwalts unter anderem Arbeitszeiten von mehr als zehn Stunden. „Wegen des erwarteten massiven Besucheraufkommens wurden in den Plänen die Anforderungen an die Fahrer so stark erhöht, dass selbst für den Gang auf die Toilette keine Zeit mehr bleibt“, kritisiert Melzer. Es habe sich schon im März bei der Langen Nacht der Museen in aller Deutlichkeit gezeigt, dass geplante Pausen- und Wendezeiten nicht eingehalten werden konnten, sagt der Arbeitsrechtler.

 
05.03.2015
Radio Die Neue 107,7

Radio-Interview - Streit über Fahrdienstpläne der SSB vor Gericht - (Beitrag von RA Melzer)
Radio-Interview mit Rechtsanwalt Uwe Melzer zu dem Streit zwischen Betriebsrat und Arbeitgeber über die Fahrdienstpläne bei der Stuttgarter Strassenbahnen AG (SSB)

 
04.03.2015
Stuttgarter Zeitung

SSB­ Betriebsrat pocht auf sein Mitbestimmungsrecht - (Beitrag von RA Melzer)

Die Gewerkschaft Verdi hat am Dienstag auf einer Pressekonferenz schwere Vorwürfe gegen die Chefetage der Stuttgarter Straßenbahnen (SSB) erhoben. .............

In dem Streit um die Fahrdienstpläne hat der SSB­ Betriebsrat aber auch einen Rückschlag erlitten. Eine einstweilige Verfügung gegen die seit Mitte Dezember geltenden Pläne im regulären Fahrdienst wurde vom Arbeitsgericht abgelehnt. 

„Der Richter hat erklärt, dass das öffentliche Interesse an einem funktionierenden Nahverkehr überwiegt“, sagte Uwe Melzer, der Rechtsanwalt des Betriebsrates. Die schriftliche Urteilsbegründung stehe aber noch aus. In dieser Sache entscheide daher das Landesarbeitsgericht Mitte März über den Vorsitzenden einer Einigungsstelle.

 
04.03.2015
Cannstatter Zeitung

Stadtbahnfahrer: Keine Zeit für Pinkelpause Streit um neue Fahrdienstpläne bei der SSB – Betriebsrat sieht sein Mitbestimmungsrecht verletzt – Lange Nacht der Museen in Gefahr - (Beitrag von RA Melzer)
 

Stuttgart – Die Einführung des neuen Winterfahrplans hat bei der Stuttgarter Straßenbahnen AG (SSB) zu einem folgenschweren Streit geführt. Der Betriebsrat kritisiert, bei der Änderung der Fahrdienstpläne übergangen worden zu sein. Durch die erhöhte Taktfrequenz bei Bussen und Stadtbahnen hätten die Fahrer keine Zeit für ausreichende Pausen. Der Konflikt könnte auch Auswirkungen auf die Lange Nacht der Museen am 14. März haben.

„Der Betriebsrat wurde von der SSB an die Wand gedrückt und vor die Wahl gestellt, vor Gericht zu ziehen oder zu kapitulieren“, sagt der Rechtsanwalt des Betriebsrats, Uwe Melzer.

 
04.03.2015
Stuttgarter Nachrichten

SSB-Dienstpläne vor Gericht Streit schwelt seit 2013 – Anwalt: Gesetz wird gebrochen – Probleme bei Museumsnacht? - (Beitrag von RA Melzer)
 

Der Betriebsrat der Stuttgarter Straßenbahnen AG kämpft vor Gericht gegen die zum Winterfahrplan eingeführten Fahrdienstpläne. „Die SSB verstößt gegen das Betriebsverfassungsgesetz“, sagt Anwalt Uwe Melzer.

„Die SSB bricht damit das Betriebsverfassungsgesetz“, sagt Anwalt Melzer, und verabschiede sich damit von der bisher gelebten Sozialpartnerschaft. „Die SSB verweigert Mitbestimmung“, sagt die stellvertretende Verdi­ Geschäftsführerin Ursula Schorlepp. Anwalt Melzer ist für das Unternehmen kein Unbekannter. Er hat die Arbeitnehmerseite bereits in einem Musterprozess zur Vergütung der Rufbereitschaft vertreten und letztlich vor dem Bundesarbeitsgericht gegen die SSB gewonnen. „Vielleicht hängt das ja noch nach“, sagt er.

Die erste Runde zu den Regelfahrdienstplänen verlor Melzer vor dem Arbeitsgericht. Es lehnte eine einstweilige Verfügung gegen die SSB ab. Begründung: Das öffentliche Interesse an einer Aufrechterhaltung des Fahrbetriebs überwiege. Das muss aber keine Vorfestlegung für die Sonderdienstpläne zur langen Museumsnacht sein, über die am Donnerstag entschieden werden soll. Insgesamt seien bisher 16 Beschlussverfahren vor dem Arbeitsgericht eingeleitet worden. Es könnten noch deutlich mehr werden, denn jeder Einzelfall könne beklagt werden, sagt Melzer. Man wolle aber das Gericht nicht lahmlegen. Er blickt gespannt auf den Vorsitz der Einigungsstelle. Der Betriebsrat empfahl einen Richter aus Heilbronn, die Geschäftsführung einen aus Erfurt. Beide lehnten den Vorschlag der Gegenseite ab.

 
01.12.2014
"Der Amtsschimmel"
Informationsblatt des Personalrates der Bundesagentur für Arbeit Stuttgart
Ausgabe 179 - Dezember 2014
Erfolgreicher Ausgang der Beschlussverfahrens für den Personalrat - Interview mit Rechtsanwalt Uwe Melzer - (Beitrag von RA Melzer)
Interview mit Rechtsanwalt Uwe Melzer

Erfolgreicher Ausgang der Beschlussverfahren für den Personalrat

Der Personalrat hatte wegen der Verletzung seiner Mitbestimmungsrechte bei der Einstellung von 6 Beschäftigten und wegen der Übertragung höherwertiger Tätigkeiten bei 3 Beschäftigten insgesamt 9 Beschlussverfahren vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart eingeleitet. Wir haben nach Abschluss der Verfahren mit dem Stuttgarter Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer, der den Personalrat in diesen Beschlussverfahren vertreten hat, gesprochen. 

 
08.08.2014
Stuttgarter Nachrichten und Stuttgarter Zeitung
Blick vom Fernsehturm
Verhärtete Fronten - Ein gütlicher Einigungsversuch im Rechtsstreit zwischen den Naturfreunden und einem Nachbarn wegen Lärmbelästigung bei Feiern im Vereinsheim scheitert. - (Beitrag von RA Melzer)

Es scheint kein Land in Sicht.  Ein Urteil hat das Gericht .... noch nicht gefällt. Vielmehr wird den Parteien geraten, sich auf eine gerichtliche Mediation  einzulassen. ....

Die Naturfreunde stehen dem eher kritisch gegenüber. Er sehe nicht, dass das zielführend ist, sagt auch ihr Anwalt Uwe Melzer. ....

„Die Aussagen in dem Papier sind eine Knebelung oder eine Verzichtserklärung“, sagt der Naturfreundechef. Ein Beispiel: Man habe sich geeinigt, dass die Kläger ihn anrufen könnten, wenn es mal Probleme gibt. Im Schreiben habe dann gestanden, dass bei einer Beschwerde, egal zu welcher Uhrzeit, binnen 15 Minuten ein Vertreter der Naturfreunde anrücken müsse. Und so gehe das über zwei Seiten. „Das sind maßlose Vorstellungen. Sie sind nicht akzeptabel“, sagt auch Uwe Melzer, der Anwalt der Naturfreunde. Deshalb müsse er sich schwer überlegen, ob er mit seinen Mandanten in das Mediationsverfahren einsteigen wird.

 
04.07.2014
Stuttgarter Nachrichten und Stuttgarter Zeitung
- Blick vom Fernsehturm
Acht Jahre Streit und kein Ende - Der Prozess zwischen den Naturfreunden Stuttgart-Degerloch und einem Nachbarn geht in die nächste Runde - (Beitrag von RA Melzer)

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hatte in .... die Anzahl der privaten Feste im Naturfreundehaus Degerloch auf 16 pro Jahr begrenzt. Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Mannheim befasste sich als nächste Instanz nun mit dem Fall.Zwei Jahre warteten die Parteien auf einen Gerichtstermin.  .... Uwe Melzer, der Anwalt der Naturfreunde, sagt: „Die Bürger können mit dieser Arbeitsweise der Gerichte nicht zufrieden sein.“ Das sei Zeitverschleppung. Die weiteren Möglichkeiten wären, ein Urteil des VGH abzuwarten oder ein Lärmemissionsgutachten zu  erstellen. Dieses Gutachten war schon vor der Verhandlung vom VGH gefordert worden – allerdings erst etwa vor einem Monat. Und das sei für die Stadt  nicht zu schaffen gewesen, sagt der Anwalt Melzer. Der Rechtsanwalt der Naturfreunde sieht es positiv. Nach dem Verlauf der Verhandlung hält er es für unwahrscheinlich, dass es bei der Beschränkung auf 16 private Feiern bleiben wird. „Das dürfte rechtswidrig sein“, sagt Melzer. Insofern könnten die Naturfreunde das als einen Erfolg  verbuchen. Eine weitere Formalität könnte dem Verein zugute kommen. „Es ist fraglich, ob ein einzelner Wohnungseigentümer ohne den Rückhalt der anderen Eigentümer überhaupt so eine Klage führen darf“, sagt der Anwalt. Denn die Wohnung des Klägers ist nur eine von insgesamt vier im Haus.

 
22.08.2013
SWR - Landesschau Baden-Württemberg
Wie sicher sind die Betriebsrenten?
SWR - Landesschau Baden-Württemberg - Interview - (Beitrag von RA Melzer)
Fernseh-Interview über Betriebsrenten in der Landesschau Baden-Württemberg des Südwestrundfunks am 22.08.2013

 
12.08.2013
Stuttgarter Nachrichten

Streitfall Betriebsrente - Deutsche Firmen wie IBM oder EnBW versuchen mit Macht, die Ausgaben für Altersvorsorge zu senken – Gerichte im Dauerstress - (Beitrag von RA Melzer)

...... Jahrelang haben Konzerne Fachkräfte mit satten Betriebsrentenzusagen angelockt. Jetzt wird vielen Firmen die Altersvorsorge zu teuer. Mit diversen Winkelzügen versuchen sie, die Bezüge zu drücken. Das beschäftigt zunehmend Gerichte. Mit der Karlsruher EnBW macht derzeit ein zweiter Konzern aus Baden-Württemberg mit Betriebsrentenstreitigkeiten Schlagzeilen. Noch ist die Anzahl der Klagen mit etwa 60 viel kleiner als bei der IBM vor zwei Jahren.

Der Stuttgarter Anwalt Uwe Melzer, der die meisten Kläger vertritt, meint aber, dass potenziell „4000 bis 6000“ der heute insgesamt knapp 20 000 EnBW-Beschäftigten betroffen sein könnten.

Sie alle waren bei einer der Vorgängerorganisationen der EnBW unter Vertrag, etwa der Energie-Versorgung Schwaben (EVS), den Technischen Werken der Stadt Stuttgart (TWS) oder den Neckarwerken Stuttgart (NWS), und sind meist heute noch im Konzern tätig. Bei der Fusion der Unternehmen zur EnBW wurden ihre alten Betriebsrentenregeln durch neue, konzernweite Klauseln abgelöst. Diese stellten die Arbeitnehmer nach Ansicht der Kläger schlechter und sind jetzt strittig. Die neuen Vereinbarungen, die im Zuge eines Sparprogramms im Jahr 2004 eingeführt wurden, summieren sich bei Renteneintritt auf erhebliche Beträge.

Auf 700 bis 1200 Euro im Monat taxiert Melzer die möglichen Einbußen seiner Mandanten durch die Umstellung der entsprechenden Betriebsvereinbarungen. Allein die strittigen Beträge sind Summen, von denen normal versorgte Rentner nur träumen können.

Sie fallen deswegen so groß aus, weil die EnBW-Vorgängerorganisationen ihre Mitarbeiter mit einer „beamtenähnlichen Altersversorgung“ lockten, wie Arbeitsrechtler Melzer sagt. In den 1970er und 1980er Jahren konkurrierte die Energiebranche in Baden-Württemberg mit finanzstarken Industrieunternehmen um die damals schon raren Arbeitskräfte, die an den Meilerstandorten ähnliche Tätigkeiten verrichten mussten wie bei Daimler, Porsche, Bosch oder Audi in den Werken. Weil aber die hohen Metalllöhne von der Energiebranche damals nicht gezahlt werden konnten, ging die Energiebranche mit einem Versprechen für die Zukunft auf Arbeitskräftesuche: satte Renten für die Zeit nach dem aktiven Arbeitsleben. Das Versprechen behielt seine Gültigkeit, bis die uswirkungen der Energiemarkt-Liberalisierung die Ex-Monopolisten zu Beginn des neuen Jahrtausends einholten und die Gewinne einbrachen. Mit Topfit schuf der damalige EnBW-Chef Utz Claassen ein milliardenschweres Kostensenkungsprogramm, um denKonzern wieder auf Spur zu bringen. 350 Millionen Euro sollten im Personalbereich eingespart werden, auch bei den von vielen Arbeitnehmern als ehern angesehenen Betriebsrentenzusagen.

„Die Einschnitte, die damals von der Konzernführung durchgesetzt wurden, werden heute vor Gericht aufgearbeitet“, sagt Arbeitsrechtler Melzer. Bisher hätten die diversen Kammern im „ganz überwiegenden Teil“ der Fälle den klagenden EnBW-Mitarbeitern recht gegeben Ende Juni etwa entschied das Stuttgarter Arbeitsgericht in 32 Fällen für die Kläger. Ähnlich lief es auf der Ebene des Landesarbeitsgerichts. Teilweise wurde aber Revision zugelassen. Wie stark die EnBW-Fälle in Zukunft die Gerichte im Land belasten werden, hängt nun von der Prozessfreudigkeit der EnBW Angestellten ab. Zudem wird die Frage entscheidend sein, ob sich der Energiekonzern ähnlich hartleibig wie der IT-Konzern IBM verhält oder ob er einem Pilotverfahren zustimmt. Dieses würde dann als eine Art Präzedenzfall stellvertretend für übrige Urteile gelten. Vonseiten der EnBW heißt es, man habe sich schon vor zwei Jahren für ein solches Musterverfahren ausgesprochen. Anwalt Melzer bestreitet dies. Dabei habe es sich um eine unverbindliche Erklärung gehandelt.

 
24.06.2013
BR-Blättle
Mitteilungen des Betriebsrates der SSB Ausgabe 02/2013
(Stuttgarter Straßenbahnen AG)
Erfurt ruft und die Verdi Vertrauensleute der SSB kommen. - Musterprozess vor dem Bundesarbeitsgericht gewonnen - (Beitrag von RA Melzer)
 

Während das ArbG Stuttgart und das LAG Baden-Württemberg noch dem Arbeitgeber Recht gegeben hatten, konnte in Erfurt der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer, der den Musterprozess in allen Instanzen für uns geführt hatte, in der mündlichen Verhandlung das Bundesarbeitsgericht überzeugen.

Das sagt unser Rechtanwalt Uwe Melzer zum Verlauf und zum Ausgang des Verfahrens: „Ich freue mich für und mit den Kolleginnen und Kollegen der SSB AG über den jetzt schlussendlich gewonnenen Musterprozess und dass ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts im Sinne aller Arbeitnehmer erstritten werden konnte.

Es steht jetzt fest, dass wenn in einem Tarifvertrag eine „tägliche Pauschale für Rufbereitschaft“ vereinbart ist, für jeden begonnenen Kalendertag diese Pauschale gezahlt werden muss. Das war der Kern der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 16.5.2013 über den Musterprozess für den bei der SSB-AG geltenden Bezirkstarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg. Rechtlich ging es in dem vom Bundesarbeitsgericht jetzt letztinstanzlich entschiedenen Rechtsstreit um die Frage, ob Beschäftigte der SSB AG gem. § 11 Abs. 3 des Bezirkstarifvertrages für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg für jeden begonnenen Tag einer Rufbereitschaft eine kalendertägliche Pauschale erhalten oder der Begriff der „täglichen Pauschale“ einen Zeitraum von 24 Stunden ausmacht. Die SSB-AG war der Auffassung, dass etwa bei einer Rufbereitschaft von Freitag-Nachmittag bis Montag-Vormittag für den Montag keine Pauschale zu zahlen sei. Der Betriebsrat, die Beschäftigten der SSB-AG und ver.di haben gegen diese Auffassung des Arbeitgebers gekämpft und sich schlussendlich durchgesetzt. Es steht nun fest, dass für jeden begonnenen Kalendertag einer Rufbereitschaft die tägliche Pauschale zu zahlen ist und das ist ein großer Erfolg für alle Beschäftigten der SSB AG.“

 

 
22.06.2013
ver.di PUBLIK
Ausgabe 04/2013 Regionalausgabe Stuttgart
Langer Atem belohnt - SSB Stuttgarter Straßenbahnen - Nahverkehr | Musterprozess vor dem BAG gewonnen - (Beitrag von RA Melzer)
 

„Ich freue mich für die und mit den Kolleginnen und Kollegen der SSB AG über den schlussendlich gewonnenen Musterprozess und darüber, dass ein Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts im Sinne aller Arbeitnehmer erstritten werden konnte“, sagte Uwe Melzer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, in einer Reaktion auf das Urteil, das besagt: Wenn in einem Tarifvertrag eine „tägliche Pauschale für Rufbereitschaft“ vereinbart ist, muss diese Pauschale für jeden begonnenen Kalendertag gezahlt werden.

So hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) in Erfurt am 16. Mai 2013 nach einem Musterprozess zum auch bei der SSB AG (Stuttgarter Straßenbahnen) geltenden Bezirkstarifvertrag Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg entschieden. In dem Streit ging es um die Frage, ob Beschäftigte der SSB AG gemäß dem Bezirkstarifvertrag für die kommunalen Nahverkehrsbetriebe Baden-Württemberg für jeden begonnenen Tag einer Rufbereitschaft eine kalendertägliche Pauschale erhalten, oder ob der Begriff der „täglichen Pauschale“ einen jeweiligen Zeitraum von 24 Stunden meint. Die Arbeitgeberseite war der Auffassung, dass etwa bei einer Rufbereitschaft von Freitagnachmittag bis Montagvormittag für den Montag keine Pauschale zu zahlen sei. Die Kollegen der SSB AG haben seit Ende 2009 mit Unterstützung von ver.di und Betriebsrat gegen diese Auffassung des Arbeitgebers gestritten und sich zum guten Schluss durchgesetzt. Das Arbeitsgericht Stuttgart und das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg waren der Auffassung des Arbeitgebers gefolgt. In Erfurt aber kam die Wende: In der mündlichen Verhandlung vor dem BAG überzeugten die Argumente der Kläger. Es steht nun fest, dass für jeden begonnenen Kalendertag einer Rufbereitschaft die tägliche Pauschale zu zahlen ist.

 

 
21.06.2013
Stuttgarter Nachrichten

EnBW verliert alle Prozesse Altersbezüge wurden falsch angepasst – Revision teils möglich - (Beitrag von RA Melzer)

Der Energieversorger EnBW ist im Streit um Betriebsrenten vor dem Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg (LAG) in Stuttgart in breiter Front unterlegen. Nach Angaben des Kläger-Anwalts Uwe Melzer seien alle 32 vor dem LAG anhängigen Verfahren gegen die EnBW gewonnen worden. In einem Teil der Verfahren sei Revision vor dem Bundesarbeitsgericht zugelassen worden. Im zweiten Teil der Fälle bleibt der unterlegenen EnBW einzig das Mittel der Nichtzulassungs-beschwerde, um eine Revision mit juristischen Mitteln durchzusetzen. Die EnBW-Juristen, denen die Begründungen der Urteile noch nicht vorliegen, beraten nach Konzern-Angaben derzeit, ob Rechtsmittel eingelegt werden. In allen Fällen geht es um Betriebsrentner der EnBW-Vorgängergesellschaften Neckarwerke Stuttgart (NWS) und Technische Werke Stuttgart (TWS), die sich bei ihren Betriebsrenten um einen Teil ihrer monatlichen Bezüge geprellt sahen. Seit 2004 wurden ihre Renten nicht mehr in Höhe der jährlichen Inflation angepasst, was nach Angaben des Arbeitsrechtsexperten Melzer zu monatlichen Verlusten bei der Betriebsrente zwischen 700 und 1200 Euro geführt habe. Acht verschiedene Kammern des LAG Baden-Württemberg hätten mit  ihrer Entscheidung „die ungerechtfertigte Benachteiligung der Rentner nun korrigiert“, sagte Melzer. Das sei „ein voller Erfolg“ für die Kläger. Nach Expertenschätzungen haben bislang erst rund ein Prozent der potenziell betroffenen Rentner Klage eingereicht. Ähnlich wie im Fall IBM lässt die EnBW derzeit jeden Fall einzeln vor Gericht durchfechten. Einen Musterprozess gibt es nicht. Der Ehninger IT-Konzern IBM hatte über zwei Jahre die Landesarbeitsgerichtsbarkeit bis zum Rand ihrer Leistungsfähigkeit belastet, weil er bei ähnlich gelagerten Betriebsrentenstreits auf die Durchfechtung jedes einzelnen Falls vor Gericht bestand. Hunderte gekniffene Betriebsrentner klagten – und gewannen.

 
21.06.2013
Stuttgarter Zeitung

Arbeitsrichter entscheiden gegen EnBW - Betriebsrente: Erneut klagen 32 Mitarbeiter erfolgreich gegen gekürzte Rentenansprüche. Weitere Fälle stehen an. - (Beitrag von RA Melzer)

Im Streit um Betriebsrenten von Mitarbeitern, deren Arbeitsverhältnisse bei den Vorläuferunternehmen Technische Werke Stuttgart (TWS), Neckarwerke Stuttgart (NWS) und Energieversorgung Schwaben (EVS) begonnen haben, hat der Energieversorger EnBW vor dem Landesarbeitsgericht Stuttgart erneut eine Niederlage erlitten. 32 Mitarbeiter haben in zweiter Instanz erfolgreich dagegen geklagt, dass ihnen der damals in den roten Zahlen steckende Energiekonzern EnBW im Rahmen eines Sparprogramms im Jahr 2003 die Rentenansprüche kürzte, die von den früheren Arbeitgebern eingeräumt worden waren. Für die Betroffenen bedeutete das Rentenkürzungen zwischen 700 und 1400 Euro im Monat. Im Januar diesen Jahres hatte das Landesarbeitsgericht in fünf Fällen, welche die NWS betrafen, analoge Urteile gefällt. Im Oktober2011 hatte das Gericht bereits in36 Fällen den Arbeitnehmern Recht gegeben. „Es haben jetzt bereits acht verschiedene Kammern des Landesarbeitsgerichts Stuttgart mit ihren Entscheidungen zu Gunsten der Arbeitnehmer die ungerechtfertigte Benachteiligung der Rentner korrigiert“, sagte der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer, der die Mitarbeiter vertreten hat. Die Urteilsbegründungen liegen noch nicht vor, aber der Vertrauensschutz spielt eine zentrale Rolle. Mitarbeiter hätten wegen der Rentenzusage ihres Arbeitgebers über Jahre niedrigere Löhne in Kauf genommen, sagte Melzer. Einigen Arbeitnehmern war mit 75 Prozent ihres letzten Gehalts eine beamtenähnliche Versorgung versprochen worden. Die EnBW hatte die Kürzung mit der damaligen wirtschaftlichen Notlage des Unternehmens begründet. In einer 2004 abgeschlossenen Betriebsvereinbarung hatte der Energieversorger vorgesehen, dass Kürzungen bei der gesetzlichen Rente nicht mehr durch eine höhere Betriebsrente ausgeglichen würden. Zulagen sollten bei deren Berechnung nur noch eingeschränkt berücksichtigt werden. „Sobald uns die Urteilsbegründungen schriftlich vorliegen, befassen wir uns gemeinsam mit unseren juristischen Beratern und entscheiden über das weitere Vorgehen,“ erklärte am Donnerstag die EnBW. Die Erfolgsaussichten für weitere Klagen aus dem Kreis der rund 4000 Betroffenen sind mit den jüngsten Urteilen weiter gewachsen. In zehn der 32 aktuellen Fälle, in denen ein im Januar 2013 ergangener Grundsatzbeschluss des Bundesarbeitsgerichts berücksichtigt wurde, ist keine Revision zugelassen und ein weiterer Instanzenweg unwahrscheinlich. In den übrigen Fällen hat die EnBW Revision beim Bundesarbeitsgericht eingelegt. Schon Anfang Juli stehen vor dem Arbeitsgericht Stuttgart in erster Instanz Verhandlungen in weiteren acht Fällen an. Da es keine Musterverfahren gibt, muss jeder Fall einzeln verhandelt werden. Auch Mitarbeiter, die bereits in Rente sind, können noch klagen.

 

 
23.01.2013
Stuttgarter Zeitung

EnBW unterliegt erneut im Streit um Betriebsrenten - Das Landesarbeitsgericht hält die Kürzung der Ansprüche von fünf Beschäftigten für rechtswidrig - (Beitrag von RA Melzer)
 

Die EnBW darf die Betriebsrentenansprüche von fünf langjährig Beschäftigten nicht kürzen. Das hat am Dienstag das Landesarbeitsgericht in Stuttgart entschieden.  ……..

„Ich freue mich, dass das Landesarbeitsgericht die Urteile des Arbeitsgerichts Stuttgart bestätigt und damit die Ungleichbehandlung der Beschäftigten gestoppt hat“, sagte Uwe Melzer in einer ersten Reaktion auf die Entscheidung. Der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht hat die EnBW- Beschäftigten bereits in der ersten Instanz vertreten. .......

Die betroffenen EnBW-Mitarbeiter waren bei den Neckarwerken Stuttgart (NWS) beschäftigt, die im Oktober 2003 von der EnBW übernommen wurden. Damit bekamen auch sie die Folgen des Sparprogramms zu spüren, mit dem der damalige EnBW-Chef Utz Claassen in den Jahren 2003 bis 2006 eine Milliarde Euro einsparen wollte - davon 350 Millionen Euro bei den Personalkosten. Im Zuge des Programms „ Topfit“ wurde 2004 eine Betriebsvereinbarung zur betrieblichen Altersversorgung abgeschlossen, die die früheren NWS-Beschäftigten bei der Berechnung ihrer Betriebsrentenansprüche deutlich schlechter stellte. Ihr alter Arbeitgeber hatte ihnen eine beamtenähnliche Versorgung zugesagt: zusammen mit der gesetzlichen Rente sollten sie im Ruhestand auf 75 Prozent ihres letzten Gehalts kommen. Die EnBW-Betriebsvereinbarung sieht dagegen vor, dass Kürzungen bei der gesetzlichen Rente nicht mehr durch eine entsprechende Erhöhung der Betriebsrente ausgeglichen werden. Zudem sollen Zulagen und Sonderzahlungen nicht mehr im bisherigen Maß in die Berechnung der Altersbezüge eingehen. Nach Angaben Melzers lägen die monatlichen Betriebsrenten aufgrund der neuen Regelung zwischen 700 und 1300 Euro niedriger. Zu den vorliegenden Fällen könnten weitere hinzukommen, da die EnBW seiner-zeit rund 3000 NWS-Beschäftigte übernommen hatte. .....

Der Argumentation der EnBW, die Einschnitte seien wegen der schwierigen wirtschaftlichen Lage nötig gewesen - der Konzern schrieb 2003 rote Zahlen -, wollte das Gericht nicht folgen. Anwalt Melzer verweist darauf, dass nicht alle Teile der Belegschaft von den Kürzungen betroffen waren. So sei der Vorstand um Utz Claassen ungeschoren davongekommen. Zudem habe die EnBW gleichzeitig einen 7,5 Millionen Euro schweren Sponsorenvertrag mit dem VfB Stuttgart geschlossen.

 
23.01.2013
Stuttgarter Nachrichten

Streit um Betriebsrenten: EnBW scheitert erneut - Energiekonzern verliert Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht- Kürzungen von Altersbezügen waren nicht rechtens - (Beitrag von RA Melzer)
 

Der Energieversorger EnBW hat vor dem Landesarbeitsgericht eine Schlappe erlitten. Die 15. Kammer des Landesarbeitsgerichts hat die Berufung gegen das Urteil zur Kürzung von Betriebsrenten aus dem Jahr 2011 am Dienstag zurückgewiesen. Mit der Berufungsklage versuchte der Karlsruher Energieversorger eine Entscheidung des Arbeitsgerichts anzufechten. Nun bleibt dem Unternehmen nur noch der Gang vor das Bundesarbeitsgericht. Das Landesarbeitsgericht begründet die Zulassung zur Revision mit der grundsätzlichen Bedeutung des Urteils zum Thema Betriebsrenten.

Die ehemaligen Angestellten der Neckarwerke Stuttgart, die nun bei der EnBW beschäftigt sind, hatten Klage eingereicht, da das Unternehmen die Berechnung der Rentenbezüge zu ihrem Nachteil umgestellt hatte. Die erste Instanz gab ihnen recht. Gegenstand der Verhandlung am Dienstag war erneut die Frage, ob die Anpassungen bei den Betriebsrenten verhältnismäßig waren, wenn der Konzern sich gleichzeitig als Sponsor beim VfB Stuttgart engagierte.

Auch bei den Vorstandsgehältern wurde nicht gespart. Knapp 4,2 Millionen Euro verdiente der damalige EnBW-Chef Utz Claassen. Das heutige Urteil gilt für fünf Angestellte, hat aber laut Rechtsanwalt Uwe Melzer Signalwirkung für weitere Prozesse. „Das Urteil ist ein gutes Omen“, sagte Melzer, der insgesamt rund 50 Kläger vertritt.

Hintergrund des juristischen Streits vor dem Landearbeitsgericht ist das Top-Fit-Sparprogramm, das vom ehemaligen EnBW-Vorsitzenden Claassen 2003 eingeführt wurde. Damals sollte über mehrere Jahre insgesamt rund eine Milliarde Euro eingespart werden. Ein Drittel davon im Personalbereich. Das Sparprogramm traf auch die Betriebsrenten. Begründet wurden die Einsparungen mit der wirtschaftlichen Schieflage des Unternehmens.

Mit den Kürzungen sollten 10 Millionen Euro gespart werden. Bei der EnBW-Vorgängergesellschaft Neckarwerke Stuttgart (NWS) war die Betriebsrente traditionell an die Inflationsentwicklung gekoppelt. Diese Bindung sollte die Rentner vor einer möglichen Geldentwertung schützen. Vorbild war das gesetzliche Rentensystem. Dieser Anpassungsmechanismus wurde durch die Top-Fit-Sparmaßnahmen für die ehemaligen NWS- Mitarbeiter aufgekündigt. So sollten jährlich zehn Millionen Euro eingespart werden. Die Klage der ehemaligen NWS- Mitarbeiter gegen diese Änderung wurde 2011 angenommen. Das Arbeitsgericht begründete damals seine Entscheidung, dass die EnBW „die Angemessenheit von Regelungsanlass und erfolgter Neuregelung nicht im Einzelnen dargelegt“. Die Bezüge durften demnach nicht gekürzt werden. Dagegen hat die EnBW Berufung eingelegt. Ob der Energieversorger vor das Bundesarbeitsgericht zieht, will er entscheiden, sobald die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt.

 
19.06.2012
Prekärwochen - Kampagnezeitung von ver.di Stuttgart
Informationen für Aktive der ver.di-Kampagne gegen prekäre Arbeit
Ausgabe 2 - Juni 2012
Erfolgreiche Klage wegen Beendigung Befristeter Beschäftigung - (Beitrag von RA Melzer)

Interview mit Rechtsanwalt Uwe Melzer

Mit diesem Urteil werden die Rechte der Personalräte und aller Beschäftigten im öffentlichen Dienst gestärkt. Es steht nun fest, dass nach Zugang der Mitteilung beim Personalrat, wonach eine Dienststelle vor Ausspruch einer Kündigung den Einwendungen des Personalrates nicht entsprechen will, eine weitere Frist von zwölf Arbeitstagen abgewartet werden muss - bevor eine Kündigung wirksam ausgesprochen werden kann.

Viele Beschäftigte im Bereich des öffentlichen Dienstes werden in Anwendung des § 14 Abs. 2 Satz 1TzBfG für die Dauer von bis zwei Jahren lediglich sachgrundlos befristet eingestellt. In einem im März 2012 durch Urteil des Landesarbeitsgerichtes Baden-Württemberg (Az. 7 Sa 166/11) beendeten Kündigungsschutzverfahren unterlag die Landeshauptstadt Stuttgart nun einer auf zwei Jahre sachgrundlos befristet Beschäftigten. In dem Gerichtsverfahren ging es um die grundsätzlichen Fragen, welche Anhörungsfristen des örtlichen Personalrates bei der Kündigung eines Beschäftigten gelten und darum, ob im Geltungsbereich des TvÖD einem befristet Beschäftigten nach Ablauf einer Probezeit aber vor Erreichen von sechs Monaten Beschäftigungsdauer überhaupt ordentlich gekündigt werden kann.

 

 
08.10.2011
Stuttgarter Nachrichten

EnBW unterliegt im Streit um Betriebsrenten - Arbeitsgericht hält Rentenkürzung für nicht verhältnismäßig - (Beitrag von RA Melzer)

Der Energieversorger EnBW hat vor dem Arbeitsgericht Stuttgart eine Schlappe erlitten. Die Rentenbezüge für mehrere Dutzend Arbeitnehmer wurden jahrelang falsch berechnet. Sie fühlen sich um Teile ihrer Altersrenten geprellt. … Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat den insgesamt 36 Klägern in einem am Freitag veröffentlichten Urteil nun recht gegeben. Geht die EnBW nicht in Berufung, was sich der Konzern nach eigenen Angaben im Moment noch offenhält, bekommen die Beschäftigten zum Renteneintritt nun höhere Altersbezüge.

Nach Ansicht des Stuttgarter Klägeranwalts Uwe Melzer wurde damit ein Zweiklassensystem innerhalb des Konzerns etabliert. Außerdem seien die Einschnitte „nicht sachlich-proportional gerechtfertigt“ gewesen.

 
08.10.2011
Schwarzwälder Bote

Niederlage für EnBW - Rentenkürzung ist nicht verhältnismäßig - (Beitrag von RA Melzer)

Der Energieversorger EnBW hat vor dem Arbeitsgericht Stuttgart eine Schlappe erlitten. Die Rentenbezüge für mehrere Dutzend Arbeitnehmer wurden jahrelang falsch berechnet. … Das Stuttgarter Arbeitsgericht hat den insgesamt 36 Klägern ... nun Recht gegeben.

 
08.10.2011
Stuttgarter Zeitung

EnBW verliert Prozess um Betriebsrenten - Der Energiekonzern muss in 36 Fällen eine Kürzung der Ansprüche zurücknehmen - (Beitrag von RA Melzer)

Das Arbeitsgericht Stuttgart hat den Klagen von 36 langjährig Beschäftigten der EnBW Kraftwerke AG Recht gegeben, die eine Kürzung ihrer Betriebsrentenansprüche nicht hinnehmen wollten. Nach Ansicht des Stuttgarter Arbeitsgerichts ist die alte Betriebsvereinbarung aber nicht wirksam durch die neue abgelöst worden. Denn die Änderung, so das Gericht, sei nicht durch so genannte sachlich- proportionale Gründe gerechtfertigt. Damit nahm das Gericht die Argumentation von Klägeranwalt Uwe Melzer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, auf. … Den Beschäftigten bleibt nach Schätzung von Melzer nun eine Kürzung ihrer Betriebsrenten-ansprüche um monatlich zwischen 500 und 700 Euro erspart.
Melzer sprach von einem Erfolg auf der ganzen Linie. „Das Gericht hat mit seiner Entscheidung die ungerechtfertigte Benachteiligung der Rentner korrigiert“, freute sich der Anwalt. Das Urteil gilt zunächst nur für die 36 Kläger. Es kann aber auch für weitere Mitarbeiter Bedeutung haben, die 2004 bereits einen unverfallbaren Rentenanspruch hatten; sie haben nun eine Grundlage für mögliche eigene Klagen.

 
07.10.2011
Stuttgarter Nachrichten

Betriebsrenten sorgen bei EnBW für Unruhe - (Beitrag von RA Melzer)

Im Streit um nicht in vollständiger Höhe ausgezahlte Betriebsrenten könnte der Energieversorger EnBW vor dem Arbeitsgericht Stuttgart eine Schlappe erleiden. ... Die EnBW hatte im Jahr 2004 im Rahmen eines allgemeinen Sparprogramms bestehende Rentenformeln für rund 3000 Beschäftigte geändert. Ziel war es, bei den Altersbezügen zehn Millionen Euro einzusparen. Gegen diesen Schritt, der die Renten de facto von der Inflationsentwicklung entkoppelte, haben im April dieses Jahres mehrere EnBW-Beschäftigte geklagt.

Der Klägeranwalt, Uwe Melzer, argumentierte am zweiten Verhandlungstag gestern, „sachlich-proportionale Gründe“, die einen Eingriff in die Renten derBetroffenen rechtfertigten, lägen nicht vor. Melzer vertritt die Fälle von aktuell 36 EnBW-Mitarbeitern.

 
18.04.2011
Stuttgarter Nachrichten und Stuttgarter Zeitung - Blick vom Fernsehturm

Das hohe Gericht würde nur ungern urteilen - (Beitrag von RA Melzer)
Degerloch. Ein Prozess ums Naturfreundehaus taugt vor allem als Beispiel, wie Nachbarzwist Richter beschäftigt. Nicht jeder Aspekt der Angelegenheit ist kompliziert.
Soeben gibt das hohe Gericht der Klägerseite zur Kenntnis, es könne davon ausgegangen werden, dass die Stadt Stuttgart an Übernachtungen dachte, als sie den Einbau von Betten genehmigte. Zumindest dem Gericht geht es auch nicht darum, ob solche Feste erlaubt sind. Sie sind erlaubt. Aber nicht zu viele. Es geht dem Gericht darum, ob die streitenden Parteien sich auf eine Obergrenze einigen könnten. Die 16 steht zur Debatte. Von richterlicher Seite wäre die in Ordnung.
Aber Uwe Melzer, der Anwalt der Naturfreunde, will keine absolute Grenze akzeptieren. Seine Gründe dafür sind zweitrangig. Entscheidend ist, dass eine solche Zahl von fragwürdigem Nutzen wäre.Vorn im Saal sitzen eine Richterin und zwei Richter plus zwei Beisitzer. In den Zuhörerreihen kommt eine weitere Richterin hinzu. Zu ihren Aufgaben gehört die Pressearbeit. Sie alle beschäftigen sich mit der Frage, ob Übernachtungsgäste ihre Betten selbst beziehen. Das müssen sie. Und vor ihrer Abreise das Zimmer fegen. Oder mit der Frage, ob auch Naturfreunde im Haus übernachten dürfen, die vormittags wandern, aber sich danach zu einem beruflichen Termin verabreden. Das will Ludwig noch klären. Aber grundsätzlich beantragt er, dass die Naturfreunde niemanden übernachten lassen dürfen, der sein Zimmer zu beruflichem Zweck nutzt.
Melzer brummelt, dass der Verein noch nie an Prostituierte vermietet hat.

 
13.04.2011
Stuttgarter Nachrichten und Stuttgarter Zeitung - Blick vom Fernsehturm

Die Nachbarn streiten mit den Naturfreunden Stuttgart-Degerloch - (Beitrag von RA Melzer)

„Das Verwaltungsgericht hatte es nicht eilig mit einer Entscheidung.“ So sagt es der Anwalt Uwe Melzer, der den Verein vor Gericht vertritt. Der Streit begann im Jahr 2005 mit einem Beschwerdebrief. Zwei Jahre später schien er entschieden. Und zwar mit einem Urteil der Stadt Stuttgart zu Gunsten der Naturfreunde. Im Rathaus mochte im regen Treiben an der Roßhaustraße niemand eine rechtswidrige Handlung erkennen. Gegen diesen Bescheid legten die Nachbarn allerdings Widerspruch ein.
Die Kläger wollen „den Naturfreunden im Ergebnis untersagen, so wie bisher Feste und Übernachtungen durchzuführen“, formuliert Melzer amtlich. Aber gelegentlich blitzt in seiner Rede eher unjuristische Verärgerung mit. Zum Beispiel, wenn er erklärt, dass das Vereinsheim am 1. April 1969 eröffnet wurde, die Klagenden im Vergleich dazu erst seit kurzem ihre Eigentumswohnungen bezogen haben. In seinem Schriftsatz ans Gericht schrieb er gar von „Ausspähung“. Beim Sammeln von Beweisen notierte die Nachbarschaft sogar die Autonummern von Gästen des Hauses.

 
13.04.2011
Stuttgarter Zeitung

EnBW wegen Betriebsrenten verklagt - (Beitrag von RA Melzer)

Das Sparprogramm des früheren EnBW-Chefs Utz Claassen beschäftigt weiterhin die Arbeitsgerichte. Fast 30 Mitarbeiter des Karlsruher Energiekonzerns, die im Kraftwerk Walheim beschäftigt sind, klagen derzeit gegen Abstriche bei ihrer Betriebsrente.
Der Anwalt der EnBW-Mitarbeiter, Uwe Melzer, hält die Neuordnung für einen Verstoß gegen den Vertrauensschutz. Sie bedeute einen Eingriff in bereits erworbene Ansprüche. Die dafür notwendigen Voraussetzungen hätten nicht vorgelegen.
Laut Melzer war „Topfit“ kein wirkliches Sanierungsprogramm, sondern habe dazu gedient, kurz- und mittelfristig die Gewinne zu steigern. Das zur Begründung angeführte geminderte Eigenkapital sei keine Folge gesunkener Ertragskraft gewesen. Vielmehr sei es auf eine bilanzielle Neubewertung von Beteiligungen wie Salamander zurückzuführen gewesen. Mithin gebe es keine Gründe, die das Interesse der Kläger überwiegen könnten, die ursprüngliche Zusage aufrechtzuhalten.

 
13.04.2011
Stuttgarter Nachrichten

Betriebsrenten-Altlast holt EnBW ein - Umstrittene Anpassung von Altersbezügen könnte den Energiekonzern viel Geld kosten – Auswirkungen für Land als Großaktionär - (Beitrag von RA Melzer)

28 Angestellte der EnBW-Kraftwerke AG klagen derzeit vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht gegen den Konzern. Grund ist eine Umstellung der betrieblichen Altersversorgung, die bereits vor Jahren – im November 2004 – in Kraft trat und die die Angestellten nach Ansicht der Kläger um den Stuttgarter Arbeitsrechtler Uwe Melzer nach Erreichen des Rentenalters erheblich schlechter stellen könnte.
Mit dem Amtsantritt von Utz Claassen als EnBW-Chef im Jahr 2003 kam es hier zu entscheidenden Veränderungen. Bis dato waren die Betriebsrenten in der EnBW-Vorgängergesellschaft Neckarwerke Stuttgart (NWS) – in den NWS waren die jetzt Klagenden bis zu deren Übernahme durch die EnBW im Herbst 2003 beschäftigt – an die Entwicklung der gesetzlichen Renten gekoppelt. Damit stiegen sie entsprechend der Inflationsentwicklung in Deutschland. Dieser gängige Mechanismus soll laut Betriebsrentengesetz eine Auszehrung der Ansprüche durch Kaufkraftverluste verhindern. Anders ausgedrückt, war auch in die Rentenanpassungsformel des EnBW-Vorgängers NWS ein Inflationsschutz integriert, an dem sich auch durch die Fusion mit der EnBW zunächst nicht änderte. Alles in allem führte dieser Mechanismus damals zu einer „beamtenähnlichen Versorgung“ der Mitarbeiter, wie Anwalt Melzer sagt.
Als Begründung wurde eine wirtschaftliche Schieflage ins Feld geführt, in die der Konzern bereits im Geschäftsjahr 2002 gerutscht war. Weil die EnBW in den Folgejahren allerdings wieder prächtige Gewinne schrieb, erkennen die Kläger diese Begründung nicht an. Zumal die für die Rentner nachteilige Betriebsrentenregel fortbestand. Die Umstellung der Betriebsrenten sei daher unwirksam, sagt Melzer. „Triftige Gründe“ für eine Benachteiligung der Rentner lägen nicht vor.
In dem gestern anberaumten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht machte Kläger-Anwalt Melzer denn auch klar, dass er die Sache durchfechten will. Einen Vergleich werde es nicht geben.
Der Streit um die Betriebsrenten, der nach Klägersicht Präzedenzcharakter hat, könnte für die EnBW und damit auch für deren Hauptaktionär, das Land, teuer werden. Immerhin waren bei den NWS zum Zeitpunkt der Übernahme durch die EnBW 3900 Mitarbeiter beschäftigt, für die potenziell ähnliche Betriebsrentenregeln galten. Melzer spricht von einer Lawine an Forderungen, die auf den Konzern von vergrätzten Betriebsrentnern oder Mitarbeitern zukommen könnte. Eine Prognose der insgesamt ausstehenden Beträge wagt der Anwalt nicht. Bei Differenzbeträgen von 500 bis 700 Euro pro Kopf und Monat, wie sie der Anwalt für seine Fälle zugrunde legt, könnte aber ein gehöriges Sümmchen zusammenkommen.

 
13.04.2011
Schwarzwälder Bote

Das könnte teuer werden - Betriebsrenten-Altlast holt EnBW ein / Auswirkungen für Land als Großaktionär - (Beitrag von RA Melzer)

28 Angestellte der EnBW-Kraftwerke AG klagen derzeit vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht gegen den Konzern. Grund ist eine Umstellung der betrieblichen Altersversorgung, die bereits vor Jahren – im November 2004 – in Kraft trat und die die Angestellten nach Ansicht der Kläger um den Stuttgarter Arbeitsrechtler Uwe Melzer nach Erreichen des Rentenalters erheblich schlechter stellen könnte.
Mit dem Amtsantritt von Utz Claassen als EnBW-Chef im Jahr 2003 kam es hier zu entscheidenden Veränderungen. Bis dato waren die Betriebsrenten in der EnBW-Vorgängergesellschaft Neckarwerke Stuttgart (NWS) – in den NWS waren die jetzt Klagenden bis zu deren Übernahme durch die EnBW im Herbst 2003 beschäftigt – an die Entwicklung der gesetzlichen Renten gekoppelt. Damit stiegen sie entsprechend der Inflationsentwicklung in Deutschland. Dieser gängige Mechanismus soll laut Betriebsrentengesetz eine Auszehrung der Ansprüche durch Kaufkraftverluste verhindern. Anders ausgedrückt, war auch in die Rentenanpassungsformel des EnBW-Vorgängers NWS ein Inflationsschutz integriert, an dem sich auch durch die Fusion mit der EnBW zunächst nicht änderte. Alles in allem führte dieser Mechanismus damals zu einer „beamtenähnlichen Versorgung“ der Mitarbeiter, wie Anwalt Melzer sagt.
Als Begründung wurde eine wirtschaftliche Schieflage ins Feld geführt, in die der Konzern bereits im Geschäftsjahr 2002 gerutscht war. Weil die EnBW in den Folgejahren allerdings wieder prächtige Gewinne schrieb, erkennen die Kläger diese Begründung nicht an. Zumal die für die Rentner nachteilige Betriebsrentenregel fortbestand. Die Umstellung der Betriebsrenten sei daher unwirksam, sagt Melzer. „Triftige Gründe“ für eine Benachteiligung der Rentner lägen nicht vor.
In dem gestern anberaumten Gütetermin vor dem Arbeitsgericht machte Kläger-Anwalt Melzer denn auch klar, dass er die Sache durchfechten will. Einen Vergleich werde es nicht geben.
Der Streit um die Betriebsrenten, der nach Klägersicht Präzedenzcharakter hat, könnte für die EnBW und damit auch für deren Hauptaktionär, das Land, teuer werden. Immerhin waren bei den NWS zum Zeitpunkt der Übernahme durch die EnBW 3900 Mitarbeiter beschäftigt, für die potenziell ähnliche Betriebsrentenregeln galten. Melzer spricht von einer Lawine an Forderungen, die auf den Konzern von vergrätzten Betriebsrentnern oder Mitarbeitern zukommen könnte. Eine Prognose der insgesamt ausstehenden Beträge wagt der Anwalt nicht. Bei Differenzbeträgen von 500 bis 700 Euro pro Kopf und Monat, wie sie der Anwalt für seine Fälle zugrunde legt, könnte aber ein gehöriges Sümmchen zusammenkommen.

 
11.12.2010
Stuttgarter Nachrichten

Kündigung trotz Kurzarbeit - (Beitrag von RA Melzer)

Im Fall von Getrag hat sich der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Uwe Melzer, sein Urteil gebildet. In Ludwigsburg habe die Kurzarbeit im Ergebnis dazu geführt, dass vielen Älteren gekündigt wurde: "Dass Kurzarbeitergeld bezogen wurde, obwohl die Kündigungen festgestanden haben dürften, ist ein Skandal."
Ein Indiz dafür sieht der Anwalt darin, dass das Unternehmen all jene Kurzarbeiter bestraft habe, die nicht anschließend in eine Transfergesellschaft eintreten wollten. Sie erhielten im Unterschied zu Wechselwilligen über das Kurzarbeitergeld hinaus keine Gehaltsaufstockung durch den Arbeitgeber. "Den Menschen wurde ein Butterbrot angeboten, damit sie in die Transfergesellschaft gehen", schimpft Melzer. Kommende Woche beschäftigt die Entlohnungspraxis das Ludwigsburger Arbeitsgericht.

 
28.10.2010
Stuttgarter Zeitung Redaktion Ludwigsburg

Schlappe für Kurzarbeiter - (Beitrag von RA Melzer)

Das Ludwigsburger Arbeitsgericht hat jetzt die Klagen zweier Getrag-Mitarbeiter abgewiesen. Die beiden Männer hatten  mehr Kurzarbeitergeld eingeklagt. Die Höhe der Kurzarbeitergelds war aber nicht der einzige Streitpunkt in dem Verfahren. Die langjährigen Beschäftigten des Automobilzulieferers sind überzeugt davon, nur wegen ihres Alters für diese Form der Kurzarbeit ausgewählt worden zu sein. Das sei diskriminierend. Zu dieser Ansicht  waren auch Richter in zwei anderen Verfahren von Getrag-Beschäftigten gekommen. Ihr Ludwigsburger Kollege kam aber zu einer anderen Einschätzung.
„Wir geben nicht klein bei. Der nächste Schritt wird die Berufung sein“, sagte der Fachanwalt für Arbeitsrecht Uwe Melzer. Der Stuttgarter Jurist vertritt einen der Kläger.

 
27.10.2010
Ludwigsburger Kreiszeitung

Klagen gegen Getrag gehen in nächste Instanz - (Beitrag von RA Melzer)

Beschäftigte des Werkes Ludwigsburg waren Anfang des Monats vors Arbeitsgericht gezogen, um gegen die von Getrag auferlegte „Kurzarbeit Null“ und die damit verbundene Kürzung des Lohnes zu klagen. Streitpunkt: Aus Sicht der beiden Kläger handelt es sich bei der Auswahl der Kurzarbeiter unter anderem um Altersdiskriminierung und zudem um einen Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz, sofern ein Wechsel in eine Transfergesellschaft besiegelt wird. Dabei wird Getrag vorgeworfen, „Kurzarbeit Null“ ohne Notwendigkeit einzusetzen. „Die Aufnahme in die Kurzarbeit-Null-Liste ist ein Verstoß gegen das Kündigungsschutzgesetz“, betonte gestern nochmals Uwe Melzer, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Stuttgart. Zugleich hält er den Vorwurf der Altersdiskriminierung aufrecht.

 
06.10.2009
Cannstatter Zeitung

Vom Bierzelt in den Anwaltsbus
"Jeder kann schnell mal in eine rechtliche Notsituation geraten, natürlich auch unabsichtlich oder unverschuldet", sagt Rechtsanwalt Gerd Kempner. Im Anwaltlichen Notdienst ist er einer von 50 Stuttgarter Rechtsanwälten, die nachts und am Wochenende in Not geratene Bürger vertreten. Auf dem Cannstatter Wasen konnten sich die Volksfestbesucher informieren.

 
19.03.2009
Financial Times Deutschland

Claassen verklagt Ex- Arbeitgeber EnBW - (Beitrag von RA Melzer)
Erwähnung des Prozesses der Kernkraftwerker vor dem Arbeitsgericht Heilbronn in einem Artikel der Financial Times Deutschland.

 
27.12.2008
Stuttgarter Zeitung

Claassens Frührente als Prozessargument. Kernkraftwerker berufen sich bei Klage gegen die EnBW auf Versorgung des Exkonzernchefs. - (Beitrag von RA Melzer)

Der Stromkonzern EnBW wird die Diskussion um Utz Claassens Frühpension von jährlich 400 000 Euro einfach niciht los. Derzeit ist sie Thema bei einem Prozess vor dem Arbeitsgericht Heilbronn. Dort argumentierte ihr Anwalt, Uwe Melzer aus Stuttgart, unter anderem mit dem Hinweis auf Claassens üppige Frühpension. Wenn die EnBW ihrem früheren Chef bis zum Jahr 2026 jährlich etwa 400 000 Euro zahle, dann sei der Spardruck wohl nicht so groß gewesen. Von einem einheitlichen Konzept zur Kosensenkung, das der Konzern anführe, könne dann kaum die Rede sein. Er finde es „einfach unfair“, befand Melzer, dass bei seinen Mandanten „um jeden Cent gefeilscht“ werde, aber Claassen auf Jahre hinaus Hunderttausende Euro bekomme.

 
20.12.2008
Heilbronner Stimme

Streit um Betriebsrente im Kernkraftwerk - (Beitrag von RA Melzer)

„Top Fit“ hieß das Sparprogramm, das der damalige EnBW-Chef Utz Claassen 2004 den Mitarbeitern des Südwest Stromversorgers verordnete. Für neun Beschäftigte des Neckarwestheimer Atomkraftwerks ist das Thema aber nicht erledigt: sie fühlen sich durch das damalige Sparprogramm so benachteiligt, dass sie vors Heilbronner Arbeitsgericht gezogen sind. Was die Kläger besonders ärgert ist, dass sie auf diese Weise schlechter gestellt seien als alle anderen Beschäftigten des Atomkraftwerks: Auch die neue, gekürzte GKN-Altersversorgung, so erklärt ihr Anwalt Uwe Melzer, sei besser als das, was seinen Mandanten zustehe.

 
27.06.2008
's Blättle Stuttgart

Waldheim Sillenbuch (Clara- Zetkin- Heim) und Waldorfschule Sillenbuch vor Einigung - (Beitrag von RA Melzer)
Im Tauziehen um die Rahmenbedingungen für die provisorische Erweiterung der Waldorfschule auf dem Gelände des Waldheimvereins zeichnet sich eine Einigung ab.

 
10.06.2008
ver.di - Medien, Kunst und Industrie Baden-Württemberg

Pressehaus Stuttgart Infotechnik wird voraussichtlich "zerfleddert" - (Beitrag von RA Melzer)
Der Betriebsrat der PHIT hat beschlossen, zur Wahrung seiner Interessen Rechtsanwalt Uwe Melzer, Stuttgart (ist auch für den Betriebstrat der ausgegliederten Druckvorstufe in Oberndorf tätig), hinzuzuziehen.

 
20.02.2008
Die neue 107,7
Radio
Stuttgart
Reform des Unterhaltsrechts 2008
Seit 01.01.08 ist die Unterhaltsreform in Kraft. Was hat sich geändert? Für wen bringt die Reform Nachteile und für wen Vorteile? Telefoninterview mit Frau Schena für Radio Die neue 107,7.

 
15.11.2007
Südwestrundfunk
Landesschau
Baden-Württemberg
Fernsehbericht über die Prozesse UPS Ditzingen - (Beitrag von RA Melzer)
Fernsehbericht über die Prozesse UPS Ditzingen in der Landesschau Baden-Württemberg des Südwestrundfunks am 15.11.2007

 
17.08.2007
Stuttgarter Zeitung

Wie UPS seinen Betriebsratsvorsitzenden loswerden will - (Beitrag von RA Melzer)

Vor wenigen Tagen hatten sich Gemili und UPS wieder einmal vor Gericht getroffen. Und wieder hat Gemili den Saal als Sieger verlassen. Uwe Melzer, ein Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht, hat Gemili vertreten. Er sagt: „UPS müsste aus den verlorenen Gerichtsverfahren endlich lernen und zu einem normalen Umgang mit dem gewählten Betriebsrat und seinem Vorsitzenden zurückfinden.“ UPS sei – ähnlich wie einst der Volksbank Ludwigsburg bei deren Streit mit der Betriebsratsvorsitzenden Andrea Widzinski – eine außergerichtliche Mediation vorgeschlagen worden. „Doch UPS wollte erst abwarten, ob die geplanten Kündigungen Erfolg haben“, sagt Melzer.

 
01.03.2007
AiB plus

UPS gegen Betriebsrat - (Beitrag von RA Melzer)

Mahmut Gemili: Trotz Kündigungsversuch, Amtsenthebungsverfahren, Haus- und Arbeitsverbot weiterhin im Amt. Ein Hausverbot und die Beurlaubung von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten seien ebenfalls ins Leere gelaufen, sagt Gemilis Anwalt Uwe Melzer, denn der UPS-Mann habe als freigestellter Betriebsrat das Recht jederzeit in den Betrieb zukommen.

 
01.02.2007
ver.di Publik

Mahmut gegen den Multi UPS Ditzingen - (Beitrag von RA Melzer)

Seit zwei Jahren widersteht ein Betriebsrat in Ditzingen dem US-Konzern UPS. Mittlerweile versuchte UPS, Mahmut Gemili über ein Hausverbot loszuwerden und beurlaubte ihn von seinen arbeitsvertraglichen Pflichten. "Doch als das lief ins Leere", sagt Rechtsanwalt Uwe Melzer, "denn Gemili hat als freigestellter Betriebsrat das Recht, jederzeit in den Betrieb zu kommen und seiner Betriebsratsarbeit nachzugehen."

 
21.12.2005
Netzwerk IT

" Einen vergleichbaren Fall habe ich bisher nicht erlebt." - (Beitrag von RA Melzer)
Interview von Ursel Beck mit dem Rechtsanwalt des Stuttgarter Betriebsrats der UPS, Uwe Melzer. 

 
30.09.2005
Stuttgarter Zeitung

Bonuszahlungen für schnell Entschlossene - (Beitrag von RA Melzer)

Die Höhe der Abfindung: „Das ist eine Vereinbarung, die das bei Arbeitsgerichten übliche Niveau deutlich übersteigt“, sagt der Stuttgarter Fachanwalt für Arbeitsrecht, Uwe Melzer, über die Abfindungshöhe bei Mercedes. Als Faustformel gelte ein halbes Monatsgehalt pro Jahr der Betriebszugehörigkeit. Artikel anlässlich des Stellenabbaus bei Mercedes- Benz.

 
09.08.2005
Ludwigsburger Kreiszeitung

Weiter Streit um Kündigung - UPS Betriebsratschef weist Vorwürfe zurück. - (Beitrag von RA Melzer)

Der Streit um die außerordentliche Kündigung des Betriebsratsvorsitzenden bei United Parcel Service (UPS) landete gestern zum wiederholten Mal vor dem Stuttgarter Arbeitsgericht. Eine gütliche Einigung erzielten beide Parteien nicht.

 
09.07.2005
Stuttgarter Zeitung

Detektive auf Betriebsrat angesetzt - (Beitrag von RA Melzer)

Beim Paketservice UPS in Ditzingen hängt der Haussegen schief. Der Betriebsrat fühlt sich von der Geschäftsleitung massiv unter Druck gesetzt. Die Gewerkschaft spricht von Mobbing. Jetzt hat die Staatsanwaltschaft zwei Manager angeklagt.

 
28.09.2001
Nürtinger Zeitung

Teilerfolg für Reich- Pensionäre - Kläger erwirken Eintrag einer Sicherungshypothek im Grundbuch - (Beitrag von RA Melzer)

Die Pensionäre der Karl M. Reich Maschinenfabrik bangen um ihre Betriebsrenten. Die monatlichen Rentenzahlungen wurden teilweise seit Mai diesen Jahres ausgesetzt mit der Begründung, dass nicht mehr genügend Geld vorhanden sei. Mehrere Rentner haben dagegen geklagt und nun einen ersten Erfolg erzielt. Wie der Stuttgarter Rechtsanwalt Uwe Melzer mitteilt, der selbst einige Betriebsrentner vertritt, wurde beim Arbeitsgericht Stuttgart ein so genannter "Arrestbefehl" erwirkt, der u. a. die Ansprüche der Pensionäre durch Eintragung einer Sicherungshypothek ins Grundbuch sichert.

 
29.10.1996
Stuttgarter Zeitung

Nicht über den Tisch ziehen lassen - Die Naturfreunde-Skischule Stuttgart wehrt sich erfolgreich gegen den Abmahnverein - (Beitrag von RA Melzer)

Zahlreiche Sportvereine in Stuttgart und der Region, die mehrmals im Jahr Ausfahrten organisieren, bekamen in den vergangenen Monaten Post von einem Abmahnverein mit dem Namen "Zentrale zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs". Rechtsanwalt Uwe Melzer stritt für die Naturfreunde-Skischule vor Gericht.

 
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