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2023
Zeitschrift „Der Personalrat“
Ausgabe 6/2023
Seite 24 bis Seite 27
Beschlussverfahren erfolgreich führen - (Beitrag von RA Melzer)

Rechtsdurchsetzung – Dienststelle und Personalvertretung arbeiten unter Beachtung der Gesetze und Tarifverträge vertrauensvoll zum Wohl der Beschäftigten und zur Erfüllung der der Dienststelle obliegenden Aufgaben zusammen – so die Idealvorstellung des  Gesetzgebers. Doch was, wenn die Zusammenarbeit nicht verrauensvoll und partnerschaftlich erfolgt oder unüberbrückbare  Meinungsverschiedenheiten bestehen?

Der in der Zeitschrift „der Personalrat“ Ausgabe 6/23 erschienene Artikel von Rechtsanwalt Uwe Melzer befasst sich mit den Möglichkeiten eines Personalrats im verwaltungsrechtlichen Beschlussverfahren und gibt Hinweise auf etwaige Fehler eines Personalrats bei der Einleitung und Führung des Beschlussverfahrens und wie diese vermieden werden können.

 

 
2023
Zeitschrift „Der Personalrat“
Ausgabe 7/2023
Seite 38 bis Seite 40
Keine Aushebelung der Mitbestimmung durch § 75 Abs. 1 LPVG-BW - (Beitrag von RA Melzer)

Die Regelung des § 75 Abs. 1 Satz 1 Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG-BW) fand in der Praxis bislang kaum Beachtung und führte ein Nischendasein, sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur.

Wendet eine Dienststelle die Befristungsmöglichkeit auf maximal zwei Monate exzessiv an, ermöglicht das ein Aushebeln der Mitbestimmung. Ob der Personalrat bei der Entfristung (= Einstellung) mitbestimmen kann, ist in der Rechtsprechung weiterhin umstritten.

In dem von Rechtsanwalt Uwe Melzer geführten Beschlussverfahren hat nun der VGH Baden-Württemberg im Sinne der Personalräte entschieden. Dieser in der Zeitschrift „der Personalrat“ in der Ausgabe 7/23 erschienene Artikel kommentiert die Entscheidung des VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 13.11.2022 – PL 15 S 411/22 und befasst sich mit den Auswirkungen der Entscheidung und den verbleibenden Handlungsalternativen für Personalräte in Baden-Württemberg.

 
2022
Zeitschrift „Der Personalrat“
Ausgabe 6-7/2022
Seite 30 ff. und Seite 40 ff.
Mit befristeten Einstellungen die Mitbestimmung aushebeln? - (Beitrag von RA Melzer)
 

Die Regelung des § 75 Abs. 1 Satz 1 Landespersonalvertretungsgesetz Baden-Württemberg (LPVG-BW) fand in der Praxis bislang kaum Beachtung und führte ein Nischendasein, sowohl in der Rechtsprechung als auch in der Literatur.

Wendet eine Dienststelle die Befristungsmöglichkeit auf maximal zwei Monate exzessiv an, ermöglicht das ein Aushebeln der Mitbestimmung. Ob der Personalrat bei der Entfristung (= Einstellung) mitbestimmen kann, ist in der Rechtsprechung noch umstritten.

Dieser Artikel kommentiert die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 11.01.2022 PL 11 K 3750/20 und befasst sich mit den Auswirkungen der Entscheidung und den verbleibenden Handlungsalternativen für Personalräte in Baden-Württemberg.

 
2017
Der Personalrat-Personalrecht im öffentlichen Dienst
Heft 3
Seite 40 ff.
Praxishinweis von Uwe Melzer zu VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 21.9.2016, PL 15 S 689/15 - (Beitrag von RA Melzer)

Besprechung der Entscheidung VGH Baden-Württemberg, Beschluss v. 21.9.2016, PL 15 S 689/15

Kein Erlöschen der Mitgliedschaft im Personalrat durch Vollfreistellung im Gesamtpersonalrat

Ist ein Beschäftigter zugleich Mitglied des örtlichen Personalrats und des Gesamtpersonalrats, führt eine Vollfreistellung für seine Tätigkeit im Gesamtpersonalrat allein nicht dazu, dass die Mitgliedschaft im örtlichen Personalrat kraft Gesetzes erlischt oder für die Dauer der Vollfreistellung ruht.

 
2015
Der Personalrat - PersonalRecht im öffentlichen Dienst
Heft 10
Seite 38 ff
Rauswurf bei Freistellung? Doppelmitgliedschaften im Personalrat - (Beitrag von RA Melzer)

Doppelmitgliedschaft - Verliert ein Personalratsmitglied bei einer Vollfreistellung durch die Stufenvertretung oder den Gesamtpersonalrat automatisch seine Mitgliedschaft im örtlichen Personalrat?

Darum geht es:

  1. Doppelmitgliedschaft in einem örtlichen Personalrat und zugleich in der Stufenvertretung oder dem Gesamtpersonalrat ist keine Seltenheit.
  2. Solche Doppelmitglieder dürfen auch in der Stufenvertretung oder dem Gesamtpersonalrat vollfreigestellt werden.
  3. Umstritten ist neuerdings, ob eine solche Vollfreistellung dann zum Ende des Mandats im örtlichen Personalrat führt.

Nicht selten werden Mitglieder örtlicher Personalräte, die gleichzeitig Mitglied in der Stufenvertretung oder dem Gesamtpersonalrat sind, dort vollfreigestellt. Doch ob das Doppelmitglied daraufhin zwangsweise aus dem örtlichen Personalrat ausscheidet und nicht mehr an dessen Sitzungen teilnehmen darf, ist neuerdings umstritten. Das VG Karlsruhe hatte sich jüngst mit einem solchen Fall zu beschäftigten.

Resümee

Die  Vollfreistellung  eines  Doppelmitglieds durch eine Stufenvertretung oder einen Gesamtpersonalrat führt nicht zu dessen Ausscheiden aus dem örtlichen Personalrat. Alles andere wäre eine Verfälschung des Wählerwillens und eine Missachtung der Beschlusskompetenz der Personalratsgremien über Freistellungen von Personalratsmitgliedern.

 
2014
Der Personalrat - PersonalRecht im öffentlichen Dienst
Heft 05
Seite 201 ff.
Neufassung des LPVG in Baden-Württemberg - Baden-Württemberg nun ein Musterländle der Mitbestimmung? - (Beitrag von RA Melzer)
Am 11.12.2013 ist in Baden-Württemberg ein in vielen Bereichen neu strukturiertes und teilweise inhaltlich verändertes Landespersonalvertretungsgesetz in Kraft getreten. Zuletzt war das LPVG BW Baden-Württemberg im Jahr 1996 novelliert worden. Mit der Novellierung sollten die eingetretenen Entwicklungen und Modernisierungen in der Leitung, den Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen sowie der Informations- und Bürotechnologie aufgegriffen und das Personalvertretungsrecht sachgerecht fortentwickelt werden. Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen dargestellt und es wird untersucht, in welchem Umfang sich hieraus Rechte des Personalrats und der Beschäftigten ergeben. An ausgewählten Punkten werden Risiken und neue Möglichkeiten für die Personalratsarbeit aufgezeigt.

 
2005
NJW
Heft 27
Seite 1956
Höhe der Geschäftsgebühr nach arbeitsrechtlicher Abmahnung. - (Beitrag von RA Melzer)
Wenn ein Arbeitnehmer eine Abmahnung erhält und deswegen einen Anwalt beauftragt, dann muss die Rechtsschutzversicherung die Gebühren voll übernehmen.

 
1996
NJW
Heft 48
Seite 3192 ff
Vollstreckungsabwehrklage gegen rechtskräftige -aber falsche Entscheidungen im Bürgschaftsrecht - (Beitrag von RA Melzer)
Dieser Artikel wurde von Prof.Dr. Bernd Eckhard, Köln, in dessen Artikel: Vollstreckungsgegenklage aufgrund der neuen Rechtsprechung zu Bürgschaften Familienangehöriger, in der Zeitschrift MDR 1997, 621ff ausführlich besprochen. Weitere Besprechung durch Frau Dr. Wesser in deren Artikel: Sittenwidrige Bürgschaftsverträge- Unzulässigkeit der Zwangsvollstreckung gem § 79 II BVerfGG analog? in der Zeitschrift NJW, 2001, 475 ff. Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11.07.02- IX ZR 326/99 über die aufgeworfenen Rechtsfragen entschieden.

 
1995
Der Betriebsberater
Heft 7
Seite 321 ff
Vorfälligkeitsentschädigung als Gegenanspruch der Bank bei anteiliger Rückzahlung des Disagios? - (Beitrag von RA Melzer)
Die Abwicklung eines gekündigten Darlehensvertrages und die aus der Kündigung resultierenden wechselseiten Ansprüche zwischen dem Kreditgeber und dem Darlehensnehmer werfen zahlreiche Probleme auf.

 




 
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